Bregenz: Verkehrsschwerpunkt unter Einbeziehung uniformierter Fahrradstreifen

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Foto: PressefotoScharinger / Symbolbild
09 Aug 16:59 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

In der Nacht vom 05.08. auf 06.08.2022 führten Beamt*innen der Polizeiinspektion Bregenz und der Polizeiinspektion Hörbranz im Zeitraum von 18.15 Uhr bis 04.00 Uhr eine Verkehrs-Schwerpunktaktion entlang der Seeanlagen Bregenz/Lochau durch. Dabei wurden auch Fahrradstreifen des "Uniformierten Fahrrad-Dienstes" eingesetzt. Bei der Kontrolle wurde der Schwerpunkt auf Radfahrer, E-Biker und E-Scooter gelegt.

Kontrollergebnis:
• 1 schwer alkoholisierter Pkw-Lenker, ein leicht alkoholisierter Pkw-Lenker, zwei
alkoholisierte Radfahrer sowie der stark alkoholisierte Lenker eines E-Scooters wurden
aus dem Verkehr gezogen.
• 2 Lenker von E-Scootern waren mit 42 bzw. 45 km/h auf dem Radweg unterwegs.
• 2 Kennzeichenabnahmen bei Pkw aufgrund von Verstößen nach dem Kraftfahrgesetz
(extrem laute Fehlzündungen und unerlaubte Tieferlegung).
• 1 Person wurde aufgrund eines aufrechten Vorführbefehls in das Polizeianhaltezentrum
Bludenz eingeliefert.
• 1 fremde Person wurde wegen unerlaubten Aufenthaltes festgenommen.
• Des Weiteren wurden 27 Verwaltungsanzeigen wegen sonstiger Verstöße nach der
Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz erstattet und mehrere Organmandate
(Telefonieren am Steuer, fehlender Gurt etc.) ausgestellt.

Die kontrollierenden Polizisten erhielten von unbeteiligten Passanten sowie von kontrollierten Radfahrern viel Zuspruch für die Schwerpunktaktion und bedankten sich, dass nun auch auf Rad- und Gehwegen etwas unternommen wird.
Die Polizei teilt mit, dass in Zukunft weiterhin mit gleichgelagerten Kontrollen zu rechnen ist und appelliert an die Verkehrsteilnehmer*innen, die Verkehrsvorschriften auch auf Rad – und Gehwegen einzuhalten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das missbräuchliche Verwenden von übermotorisierten E-Scootern und E-Bikes ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (z.B. bei einem Verkehrsunfall).



Quelle: LPD Vorarlberg



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