Am Abend des 6. März 2021 stellte eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung im Stadtgebiet von Salzburg, in der Imbergstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts, einen stark beschleunigenden PKW fest. Während der Nachfahrt erreichte das Fahrzeug im Bereich des Gisela Kais eine Höchstgeschwindigkeit von 112 km/h, obwohl die zulässige Geschwindigkeit in diesem Straßenzug 50 km/h beträgt. Der 20-jährige Salzburger machte keine näheren Angaben zu seinem Fahrverhalten. Ihm wurde der Probeführerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 20-Jährige wird an die zuständige Behörde angezeigt.
In den Vormittagsstunden des 7. März 2021 führte die Polizei auf der Werfenwenger Landesstraße (L229), im Gemeindegebiet von Pfarrwerfen, Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei ergab die Messung eines PKW in der dortigen 50 km/h Beschränkung eine Geschwindigkeit von 107 km/h. Da eine Anhaltung nicht möglich war, wird gegen den Zulassungsbesitzer eine Anzeige an die zuständige Behörde erstattet. Der Lenker muss mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen.
Quelle: LPD Salzburg