Innsbruck: Verlängerte Abholzeiten von Genesungszertifikaten
Foto: A. Dullnigg
Ausdruck-Möglichkeit im Bürgerservice ausgeweitet
Personen, die an Covid-19 erkrankt sind und deren Genesung weniger als sechs Monate zurück liegt, erhalten ein sogenanntes Genesungszertifikat. Dieses kann entweder mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte unter www.gesundheit.gv.at heruntergeladen oder vor Ort in den Gemeinden bzw. Bezirksverwaltungsbehörden abgeholt werden.
Im Bürgerservice im Innsbrucker Rathaus (Maria-Theresien-Straße 18) wurden die Abholzeiten nun verlängert: Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck können ihr Genesungszertifikat ab sofort von Montag bis Donnerstag, 12.30 bis 17.00 Uhr abholen. Mitzubringen sind die E-Card sowie ein gültiger Lichtbildausweis.
Digitaler Ausweis
Wer sich den Gang zum Amt sparen möchte, hat mit der Handy-Signatur die Möglichkeit, verschiedene behördliche Angelegenheiten bequem und digital über Laptop, Tablet oder Mobiltelefon zu regeln. Die Beantragung erfolgt über www.handy-signatur.at oder über FinanzOnline. Die Aktivierung ist unter anderem im Bürgerservice möglich. AD
Quelle: Stadt Innsbruck