Graz: Verlängerung und Erweiterung der bestehenden Schutzzone
Die Landespolizeidirektion Steiermark verlängert die bestehende Schutzzone im Grazer-Stadtpark um weitere sechs Monate. Zudem wird sie um ein Teilstück erweitert.
Die Landespolizeidirektion Steiermark verordnet gemäß § 36a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, i.d.g.F. die erwähnten Schutzzonen. Die bestehende Schutzzone wird zusätzlich um das Teilstück zwischen Erzherzog-Johann-Allee und Franz-Graf-Allee erweitert. Die Verordnung tritt mit 11. März 2021, 00:00 Uhr, in Kraft. Details dazu entnehmen Sie bitte den angeschlossenen Dokumenten.
Vorübergehende Bilanz
Seit Beginn aller Schutzzonenverordnungen (Februar 2019) führte die Grazer Polizei insgesamt vier Amtshandlungen nach dem Verbotsgesetz/Waffengesetz, 1103 Amtshandlungen nach dem Suchtmittelgesetz und 50 Amtshandlungen nach dem Strafgesetzbuch. Polizisten sprachen zudem insgesamt 873 Betretungsverbote aus. "Alleine im letzten Zeitraum, 1. September 2020 bis März 2021, haben wir wieder 137 Betretungsverbote im Grazer Stadtpark ausgesprochen und 17 Festnahmen durchgeführt. Zwölf davon aufgrund von Suchtgiftdelikten", so der Leiter des Kriminalreferates, Oberstleutnant Gerhard Lachomsek.
Bevölkerung begrüßt die Maßnahmen
"Die schwerpunktmäßige Überwachung der bestehenden Schutzzonen brachte eine deutliche Verbesserung der dortigen Situation. Seit Beginn der Maßnahmen sind die Deliktszahlen gesunken. Dies dürfte natürlich auch mit der COVID19-Pandemie zusammenhängen. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung konnte dennoch gestärkt werden. Diese Erfahrung haben wir von den Parkbenützern in beinahe täglichen Rückmeldungen an die Überwachungsorgane äußerst positiv wahrgenommen", so der Stadtpolizeikommandant von Graz, Brigadier Kurt Kemeter
Quelle: LPD Steiermark