Salzburg: Verordnung der Weideschutzgebiete in Kraft

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Salzburg

15 Jun 13:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Effizienteres Wolfsmanagement / Flächen wurden umfassend geprüft

(LK) Mit heute Freitag, 14. Juni, um 0.00 Uhr, trat die Weideschutzgebietsverordnung in Kraft. In dieser werden Gebiete wie Almen als schützbar und nicht schützbar vor Wolf, Bär und Luchs eingestuft. Wo Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind, ist zukünftig ein noch effizienteres Wolfsmanagement möglich.

1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, das sind etwa 25 Prozent der Landesfläche, wurden für die Weideschutzgebietsverordnung überprüft. Die Verordnung trat mit 14. Juni 2024, 0.00 Uhr in Kraft. Auf 434 Flächen ist eine Einzäunung der Nutztiere möglich. Die anderen Flächen (6.186) wurden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind. „Das ist ein wichtiger Schritt beim Schutz unserer Almgebiete und des ländlichen Raumes vor dem Wolf“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Svazek: „Effizientes Wolfsmanagement“

In der Weideschutzgebietsverordnung sind Kriterien definiert, nach denen Gebiete wie Almen als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Wesentlich dafür sind die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe oder Wälder. Auch die Möglichkeit der Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden wurde genau analysiert. „Mein Ziel ist die heimische Almwirtschaft mit ihrer Biodiversität, die Weidetiere und auch die Kulturlandschaft im Bundesland und damit unsere Lebensgrundlage mit einem effizienten Wolfsmanagement zu schützen“, betont Marlene Svazek.

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Quelle: Land Salzburg



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