Salzburg: Verordnung für Maßnahmengebiet „Wolf“ tritt in Kraft
Regierung einigte sich auf mögliche Entnahme von „Problemwölfen“ / Strenge Voraussetzungen festgehalten
(LK) Die Verordnung des Landes Salzburg im Umgang mit klar definierten „Problemwölfen“ ist ab morgen in Kraft. Die Landesregierung hatte sich darauf im Juli geeinigt. Grund dafür war das lange dauernde Bescheidverfahren, das sich als ungeeignetes Instrument herausgestellt hat. Die Entnahme darf nach wie vor nur unter strengen Rahmenbedingungen stattfinden.
Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris, wo es heuer besonders viele nachgewiesene Wolfsrisse gab, sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West als Maßnahmengebiet fest. In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss und wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind, als „Problemwolf“ entnommen werden.
Klar definierte Voraussetzungen für Entnahme
- „Problemwolf“ ist im Managementplan Wolf genau definiert
- Herdenschutzmaßnahmen müssen entweder überwunden worden sein oder nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden.
- Das Entnahmegebiet sowie der Riss sind sachverständig zu beurteilen und festzulegen.
- Vorgesehen ist eine Frist von vier Wochen für die Entnahme, diese beginnt immer nach einem neuerlichen Rissvorfall zu laufen und der entsprechende Zeitraum wird laufend auf der Homepage des Landes aktualisiert.
- Für die Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.
Stock: „Derzeit keine Entnahme möglich.“
Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, sieht in der Verordnung, auf die sich die Koalitionspartner der Salzburger Landesregierung geeinigt haben, einen großen Vorteil: „Das Bescheidverfahren hat sich als ungeeignetes Mittel herausgestellt, da dieses viel zu lange gedauert hat. Die Verordnung scheint mir da daher wesentlich praxisgerechter zu sein. Im Fall von Rauris ist die Lage so, dass es aktuell keine Entnahme geben darf, da der letzte nachgewiesene Riss mehr als vier Wochen zurück liegt. Erst, wenn es neue Vorfälle gibt, wäre sie möglich. Allein das zeigt, wie streng die Rahmenbedingungen sind“, erklärt Hubert Stock.
Weitere Informationen
Die Verordnung kundgemacht am 19. August 2021
Regierung einigt sich auf weitere Vorgehensweise bei Problemwölfen (21.7.2021)
Managementplan Wolf fertig (18. Dezember 2018)
Alle Infos: www.salzburg.gv.at/wolf
Quelle: Land Salzburg