Salzburg: Verordnung für punktuelle Corona-Maßnahmen veröffentlicht
Großarl: FFP2-Maskenpflicht im Handel / Zusatzimpfaktionen in Hochinzidenzgemeinden
(LK) Ab morgen, 24. Juli 2021, 0.00 Uhr gilt in der Markgemeinde Großarl die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel. Die entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann wurde heute veröffentlicht. Ein Teil der punktuellen Maßnahmen, die Salzburg derzeit ergreift.
„Uns macht die Entwicklung und die vielen Neuinfektionen vor allem bei den jungen Leuten große Sorgen. Mit punktuellen Maßnahmen und zusätzlichen Impfaktionen in den Hochinzidenzgemeinden und strengen Kontrollen in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen steuern wir gegen. Die Lage wird außerdem genau beobachtet“, betont Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.
Großarl: FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren im Handel
Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt ab 14 Jahren. Sechs bis 13-Jährige sowie Schwangere müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Verordnung gilt vom 24. Juli 2021, 0.00 Uhr bis zum 6. August 24.00 Uhr.
Impfungen in Hochinzidenzgemeinden
- Unken: 26. Juli, 16 bis 19 Uhr, Gemeinschaftsraum Unken - Unken 92 (gegenüber von ADEG), Johnson&Johnson ab 18 Jahre
- Großarl: 26. Juli, 13 bis 18 Uhr, Ordination Toferer, Dorfstraße 12, Johnson&Johnson ab 18 Jahre
- Weitere Termine, Informationen und Standorte: www.salzburg.gv.at/corona-impfung
Quelle: Land Salzburg