Vorarlberg: Verordnung über Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech wieder in Stammfassung erlassen
LR Rauch: „Fehler korrigiert, Schutzgebiet wieder vollständig“
Bregenz/Lech (VLK) – Die kürzliche Aufhebung der Änderungsverordnung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ aus dem Jahr 2019 durch den Verfassungsgerichtshof hat zur Folge, dass die Verordnung des Schutzgebietes Gipslöcher in seiner Stammfassung aus dem Jahr 2011 wieder in Kraft gesetzt werden muss, um das Gebiet vor Nutzungsdruck zu schützen. „Heute wurde einstimmig in der Landesregierung die Verordnung über das Naturschutzgebiet Gipslöcher in Lech in seiner Stammfassung aus dem Jahr 2011 wieder in Kraft gesetzt“, berichtet Umweltlandesrat Johannes Rauch, „Damit wurde der Fehler nun vollständig korrigiert.“
Das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ im Gemeindegebiet Lech besteht seit dem Jahr 1988. 2011 wurde das Gebiet geringfügig vergrößert. 2019 wurde aus Anlass eines geplanten Schiliftprojektes eine Anpassung des Schutzgebietes vorgenommen, indem eine Fläche von rund 900 m2 vom Schutzgebiet ausgenommen wurde. Mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2021 hat der Verfassungsgerichtshof diese Änderungsverordnung auf Grund von Gesetzeswidrigkeiten aufgehoben. Mit dem heutigen Beschluss wird das Naturschutzgebiet wieder in den Grenzen der Verordnung aus dem Jahr 2011 erlassen.
Quelle: Land Vorarlberg