Salzburg: Verordnung zur Entnahme des Schadwolfs in Niedernsill kommt

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Salzburg

14 Jul 20:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nach EuGH-Urteil ließ Landesregierung alle Rechtsmeinungen prüfen / Salzburger Weg wird rechtskonform fortgesetzt

(LK) Jener Schadwolf, der in Niedernsill Anfang Juli mindestens fünf Schafe auf einer Alm gerissen hat, kann bejagt werden. Die dementsprechende Verordnung des Landes Salzburg wird am Montag unterschrieben. Zuvor wurden alle Rechtsmeinungen nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes eingeholt und auf Basis derer wird die Verordnung unterschrieben.

Anfang Juli wurden auf einer Alm in Niedernsill mindestens fünf Schafe nachweislich von einem Wolf gerissen, das Tier wurde als Schadwolf eingestuft und alle anderen Maßnahmen zum Schutz der Herde geprüft. Ergebnis: Als letztes Mittel soll der Wolf gemäß Verordnung bejagt werden. Diese wird am Montag von der Landesregierung unterschrieben und tritt sobald wie möglich in Kraft. Die Informationen wann genau folgen.

Ausführliche Prüfung der Rechtsmeinungen

Die Salzburger Landesregierung prüfte alle eingegangenen Stellungnahmen zur Verordnung und das aktuelle Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) sowie die unterschiedlichen Rechtsansichten dazu. Fazit daraus: Der Salzburger Weg, Schadwölfe, die die Almwirtschaft und die Lebensgrundlagen gefährden, als letztes Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen nicht möglich sind, per Verordnung rechtskonform zu entnehmen, wird weiterverfolgt.

Eingehende Prüfung

„Es ist die Verantwortung der Landesregierung, die durch das jüngste Urteil aufgekommenen unterschiedlichen rechtlichen Standpunkte sorgsam zu prüfen und abzuwägen. Als Folge dieser Abwägung wird der eingeschlagene Weg im Umgang mit Schadwölfen in Salzburg im Interesse der Almbauern, der Jägerschaft und des gesamten ländlichen Raumes auch weiterverfolgt“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Rechtssicherheit

Aufgrund des EuGH-Urteils wollte die Salzburger Landesregierung Rechtssicherheit haben, aber auch der Jägerschaft und den Almbauern Rechtssicherheit geben. Das Urteil bestätigte, dass der Wolf in Österreich weiter nicht allgemein bejagt werden darf. „Das machen wir auch nicht, sondern wir prüfen jeden Fall einzeln, ob es alternative Maßnahmen gibt oder ob das letzte Mittel der Bejagung zum Einsatz kommen muss. Das entspricht den Vorgaben der EU-Kommission, wie uns mehrmals in Brüssel bestätigt wurde“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek, die ressortzuständig ist.

Einsatz für Senkung des Schutzstatus

Die Salzburger Landesregierung wird sich jedenfalls weiter für die Senkung des Schutzstatus einsetzen. „Die Populationen wachsen und zwar in ganz Europa rasant. Von einer gefährdeten Art kann hier nicht mehr gesprochen werden, da stimmen uns auch viele Experten zu. Aber bis der Schutzstatus wirklich gesenkt wird, müssen wir uns so behelfen. Wir prüfen alle anderen Möglichkeiten, ob der Herdenschutz Sinn macht und möglich ist, und erst als letztes Mittel folgt die Verordnung. Die Ausweisung der Weideschutzgebiete hilft uns dabei, diese Prüfung schneller abwickeln zu können. Unter dem Strich müssen wir aber mutig vorgehen, damit unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben und die ländliche Bevölkerung keinesfalls im Stich gelassen wird“, so Svazek.

Almbauern werden unterstützt

„Wir haben seit 2018 in unserem Bundesland rund eine Million Euro Landesmittel für Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen ausgegeben. Dies für Zäunung insbesondere bei Hofstellen, für GPS-Sender bei Schafen und Ziegen zur Erkennung von atypischen Bewegungsmustern, aber auch für Hirtenhunde. Wir werden unsere Almbäuerinnen und Almbauern, die rund ein Viertel unserer Landesfläche und somit den überwiegenden Teil unserer Kulturlandschaft in so vorbildlicher Weise bewirtschaften und erhalten auch in Zukunft nach Kräften unterstützen. Unsere Almen sind ganz wesentlicher Teil unserer Landeskultur und ich setze mich nach Kräften dafür ein, dies auch für die kommenden Generationen in so bewährter Weise zu sichern. Anstelle von nicht praktikablen Auflagen und Forderungen sollen wir einmal mehr Dankbarkeit für diese oftmals so mühselige Arbeit zeigen“, so Agrarlandesrat Josef Schwaiger.

Dritte Verordnung

Erleichterte Reaktionen zur Verordnung hat Wolfsbeauftragter Hubert Stock aus Niedernsill bekommen. „Dort hofft man nun, dass der Schadwolf gemäß Verordnung bald erlegt werden kann, da ansonsten weitere Risse von Almtieren nur mehr eine Frage der Zeit sind. Der Schadwolf von Niedernsill wäre der dritte erlegte Wolf nachdem Anfang Juni 2024 im Raurisertal ein männliches Tier und Anfang Juli 2023 im Hochköniggebiet ein weibliches Tier gemäß Verordnung entnommen wurden.

Eckpunkte zu den gesetzten Maßnahmen bisher

Die Schritte, die die Landesregierung bereits in den vergangenen Jahren und Monaten gesetzt hat:

  • Ausweisung jener Gebiete, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder verhältnismäßig sind in Form einer Weideschutzverordnung
  • Förderung von Herdenschutzmaßnahmen, wo diese umsetzbar sind
  • Umfassende Unterstützung und Entschädigung bei Wolfsrissen
  • Salzburger Wolfmanagementplan
  • Gemeinsamer Einsatz für die Senkung des Schutzstatus auf EU-Ebene
  • Entnahme eines Schad- oder Risikowolfes als letztes Mittel per Verordnung

Quelle: Land Salzburg



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