Salzburg: Verordnungsentwurf zum „Luft-100er“ veröffentlicht
Begutachtungsfrist bis 4. Oktober / Tempo 130 soll ab 1. November gelten
(LK) Gestern wurde der Verordnungsentwurf zur Aufhebung des „Luft-100er“ veröffentlicht. Die Begutachtungsfrist läuft bis 4. Oktober. Hier haben beispielsweise Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Mit 1. November 2023 – so ist der derzeitige Stand - soll die Verordnung in Kraft treten und somit das bisherige Tempolimit fallen.
Gestern wurde der Verordnungsentwurf zum „Luft-100er“ veröffentlicht. Die Begutachtungsfrist endet am 4. Oktober.
Seit 15 Jahren gilt das flexible Tempolimit auf der A10 Tauernautobahn zwischen dem Knoten Salzburg und Golling. „Die fachlichen Notwendigkeiten für den Luft-100er sind mittlerweile jedoch weggefallen. So wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit drei Jahren unterschritten. Und Studien belegen, dass auch bei Tempo 130 die maßgeblichen Grenzwerte auch in Zukunft eingehalten werden und die Emissionen auch in Zukunft zurückgehen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Mehr Informationen
- „Luft-100er“ entlang der Tauernautobahn wird aufgehoben (1. September 2023)
- Verordnungsentwurf
- Luftreinhalteprogramm
Quelle: Land Salzburg