Innsbruck: Verpflichtendes Maskentragen im Rathaus
Stadtmagistrat verstärkt Maßnahmen gegen Covid-Ausbreitung
Die Corona-Ampel der Bundesregierung leuchtet seit Freitag, 11. September, in der Landeshauptstadt gelb. Um 09.30 Uhr zählte die Statistik 176 aktiv positiv getestete Personen in Innsbruck. Mit der höheren Risikoeinschätzung der Covid-19-Lage für die Stadt verstärkt der Stadtmagistrat auch die Maßnahmen, mit denen die Verbreitung des Virus eingedämmt werden soll.
„Nach einer genauen Analyse der Situation mit dem Corona-Team der Magistratsdirektion sowie der Einschätzung der Expertinnen und Experten wird es notwendig, dass im gesamten Rathaus ab sofort wieder die Tragepflicht für den Mund-Nasen-Schutz eingeführt wird“, betont Bürgermeister Georg Willi. Auch die Benützung der Aufzüge im Rathaus wird eingeschränkt. Diese sollen von maximal zwei Personen gleichzeitig benützt werden, damit die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Zudem gilt die Maskenpflicht auch in den Liften. „Ziel ist es, das höchstmögliche Maß an Sicherheit für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Parteien zu gewährleisten. Alle sind aufgerufen, dass sie beim Auftreten von Symptomen unbedingt zuhause bleiben und die 1450-Gesundheitshotline für weitere Schritte anrufen“, betont der für Sicherheit und Gesundheit zuständige Vizebürgermeister, Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Aufenthalt in Stadtbibliothek eingeschränkt
Die Maßnahmen gelten auch für die Außenstellen des Magistrats. Insbesondere bei der Stadtbibliothek in der Amraser Straße kommt es zu einer weiteren Einschränkung: Ab kommenden Montag werden die Lese- und Lernplätze im Erdgeschoss aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen. SAKU
Quelle: Stadt Innsbruck