Ab Mittag des 15. Dezembers 2021 waren zwei Versammlungen in Linz angemeldet. Da zeitgleich der Budgetlandesrat im Ursulinenhof tagte, wurde in diesem Bereich ab 10 Uhr ein behördliches Platzverbot erlassen. Ein Versammlungsleiter zog um 11:30 Uhr seine angemeldete Versammlung vor dem Landhaus zurück. Es trafen sich gegen 13 Uhr trotzdem ca. 400 Personen zu einer Spontankundgebung vor dem Landhaus. Die zweite Versammlung begann um 12:25 Uhr am Hauptplatz und setzte sich mit rund 500 Personen und allen voran 13 Traktoren, in Bewegung. Gegen 13:45 Uhr traf der Demonstrationszug auf der Promenade ein und vermischte sich mit der dortigen Spontankundgebung. Die Traktoren, als auch die Demonstranten, marschierten anschließend durch den Römerbergtunnel auf die Obere Donaulände und weiter über die Gruberstraße bis zum Europaplatz. Dort bogen sie in die Kärntnerstraße ein und gingen weiter Richtung Hauptbahnhof. Dabei beteiligten sich ca. 4000 Personen. Auf Höhe Landesdienstleistungszentrum wurden gegen 16 Uhr die Traktoren abgestellt. Die Fußdemonstration zog weiter zur Abschlusskundgebung am Bahnhofplatz. Gegen 17 Uhr versuchten mehrere Personen die Sperre im Bereich Bischofstraße/Herrenstraße zu durchbrechen. Dies konnte die Polizei verhindern. Zeitgleich wurde eine Person, die verdächtig war, eine gefährliche Drohung begangen zu haben, im Bahnhofspark wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt festgenommen. Gegen 17:15 Uhr kam es zu einem Aufruf, dass sich die Personen um 18 Uhr wieder am Hauptplatz, zum gemeinsamen Gebet, einfinden sollen. Dem Aufruf kamen rund 70 Personen nach. Die Versammlung verlief ruhig. Das behördliche Platzverbot wurde um 18:30 Uhr aufgehoben. Insgesamt kam es am heutigen Nachmittag, zusätzlich zu den bereits erwähnten Vorfällen, zu einer Festnahme wegen Aggressiven Verhaltens, 28 Anzeigen wegen des Nichttragens der FFP2-Maske, drei Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz, zwei Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, einer Anzeige wegen Lärmerregung, zwei Anzeigen wegen Aggressiven Verhaltens, sechs Anzeigen wegen Anstandsverletzung und einer Anzeige wegen Ordnungsstörung.
Quelle: LPD Oberösterreich