Wien: Versammlungen in der Stadt
06.03.2021: Es werden für diesen Samstag wieder zahlreiche Versammlungen in Wien erwartet.
Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung bestimmt, dass Teilnehmer von Versammlungen zueinander einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und einen eng anliegenden Mund- und Nasenschutz zu tragen haben.
Bei Großversammlungen mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern ist es absehbar, dass der verordnete Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Überdies haben die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt, dass gerade bei Versammlungen gegen die Corona Maßnahmen die meisten Teilnehmer die geltende Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ignorieren. Daher ist davon auszugehen, dass es bei derartigen Versammlungen zu Gesetzwidrigkeiten in großem Ausmaß kommen wird.
Die von der Landespolizeidirektion Wien als Versammlungsbehörde vorzunehmende Abwägung der Interessen der Bürger an der Versammlungsfreiheit und jener der Minderung des Infektionsrisikos, fiel in Anbetracht der vorliegenden und evidenten epidemiologischen Gefahren zu Gunsten des Gesundheitsschutzes aus.
Für den 06.03.2021 wurden insgesamt 36 Versammlungen angezeigt, davon wurden 12 aufgrund der oben angeführten Gründe untersagt und zwei Versammlungen wurden zurückgewiesen.
Die Landespolizeidirektion Wien ersucht die Bürgerinnen und Bürger Aufrufen zu derartigen Großversammlungen nicht Folge zu leisten und von einer Teilnahme Abstand zu nehmen.
Im Falle des Zuwiderhandelns muss mit der Auflösung solcher Versammlungen gerechnet werden. Dies zieht die sofortige Verpflichtung zum Auseinandergehen und ein Verbot des Weiterversammelns nach sich. Verstöße dagegen sowie gegen die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Quelle: LPD Wien