Innsbruck: Versammlungsverbot während Landtagssitzung
Am 15. und 16.12.2021 sowie allenfalls am 17.12.2021 (Ersatztag) versammelt sich der Landtag im Landhaus in Innsbruck. Innerhalb von 300m Umkreis dürfen keine Versammlungen / Demonstrationen stattfinden. Versammlungen und Demonstrationen dürfen nur außerhalb der Bannmeile veranstaltet werden. Der für Versammlungen oft genutzte Landhausplatz ist während des Landtages gesperrt und steht als Versammlungsstandort nicht zur Verfügung. Ausweichörtlichkeiten müssen außerhalb der 300m Bannmeile liegen.
Bereits die Teilnahme an Versammlungen/ Demonstrationen innerhalb der 300m- Bannmeile ist verboten und kann mit bis zu EUR 720,-- bestraft werden. Seitens der Landespolizeidirektion werden mit verstärktem Personaleinsatz das Versammlungsverbot innerhalb der Bannmeile überwacht und Missachtungen geahndet.
Quelle: LPD Tirol