Salzburg: Verschärfte Corona-Maßnahmen für das Großarltal und Straßwalchen
Verpflichtende Ausfahrtstests / Neuinfektionen stiegen stark an / Regionale Maßnahmen effektiv / Polizei und Bundesheer kontrollieren
(LK) „Wir beobachten die Infektionslage seit einiger Zeit im Großarltal und in Straßwalchen genau und haben uns nun in Absprache mit den Gesundheitsbehörden sowie den Bürgermeistern für Ausreisebschränkungen entschieden, um die Neuinfektionen einzudämmen. Zuletzt hat sich im Gasteinertal gezeigt, dass diese sehr effektiv sind“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer am Montag.
„Es wird wieder eine große Herausforderung für alle betroffenen Gemeindebürger, Pendler und all jene, die mithelfen, aber wir müssen konsequent handeln. Wie schon im Gasteinertal, Radstadt und Muhr machen wir das sehr regional, weil sich diese Methode als äußerst wirkungsvoll erwiesen hat“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer, der in enger Abstimmung mit den Bürgermeistern sowie Gesundheitsbehörden die speziellen Maßnahmen abgestimmt hat. Die Eckpunkte zu den verschärften Maßnahmen in den beiden Regionen auf einen Blick:
- Verpflichtende Ausfahrtstests entweder mittels PCR- oder mit Antigen-Tests für Personen ab 15 Jahren
- Großarltal vorerst von Mittwoch, 21. April, 6.00 Uhr bis Sonntag, 2. Mai 24.00 Uhr
- Straßwalchen vorerst von Donnerstag, 22. April, 6.00 Uhr bis Sonntag, 2. Mai, 24.00 Uhr
- Kontrolle durch Polizei und Bundesheer (zirka 30 Soldaten, Assistenzeinsatz angefordert)
- Verschärfte Kontrollen der Quarantäne und Hygienemaßnahmen
Hohe 7-Tage-Inzidenz
Mit Stand 19. April 2021 (8.30 Uhr) wies Straßwalchen eine 7-Tage-Inzidenz von 645 auf. Im Großarltal (Großarl und Hüttschlag) beträgt die 7-Tage-Inzidenz 700. „Man sieht einfach deutlich, dass diese drei Gemeinden ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen aufweisen“, so Gernot Filipp, Leiter der Landesstatistik. Die Daten der Gemeinden im Überblick:
- Straßwalchen 7-Tage-Inzidenz 645
- Hüttschlag 7-Tage-Inzidenz 658
- Großarl 7-Tage-Inzidenz 714
- Großarltal 7-Tage-Inzidenz 700
Umfangreiches Testangebot
Aufgrund der neuen Situation und der verpflichtenden Ausfahrtstests, werden die Kapazitäten in beiden Regionen aufgestockt und den Bedürfnissen angepasst. In Großarl und in Straßwalchen werden fixe Teststationen mit ausreichend Kapazitäten und umfassenden Öffnungszeiten eingerichtet. Für diese kann man sich wie gewohnt unter www.salzburg-testet.at anmelden. Informationen dazu unter www.salzburg.gv.at/coronatests. „Wir werden dafür sorgen, dass die Möglichkeiten ausreichend sind. Außerdem gibt es im Flachgau und Pongau ein dichtes Netz an Teststationen und weitreichende Öffnungszeiten. Wer in die drei Orte muss, kann natürlich überall im ganzen Land testen“, so Markus Kurcz, Leiter des Katastrophenschutzes.
Das Testangebot in den betroffenen Gemeinden
Für die Dauer der Ausfahrtsbeschränkungen werden in den Gemeinden die Öffnungszeiten der Testlokale erweitert.
- Großarl: Montag, Mittwoch, Freitag 7 bis 17 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Samstag 9 bis 17 Uhr
- Straßwalchen: Montag, Mittwoch, Freitag 7 bis 17 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag, Samstag 9 bis 17 Uhr
- Weiters werden in den Gemeinden Großarl (mit Hüttschlag) und Straßwalchen erstmals beaufsichtigte Selbsttests zum Einsatz kommen (ausführliche Informationen folgen).
- Tests sind natürlich auch bei allen anderen kostenlosen Teststationen in Salzburg möglich, falls man zum Beispiel beruflich ins Großarltal oder nach Straßwalchen muss. Alle Öffnungszeiten: www.salzburg.gv.at/coronatests
Ausnahmen von der Testpflicht
- Durchreisende ohne Zwischenstopp.
- Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
- Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als sechs Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
- Güterverkehr
Impfung befreit nicht von Testpflicht
Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur Corona-Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests auch für geimpfte Personen verpflichtend. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau sowie Salzburg Umgebung zu den Ausfahrtsbeschränkungen ist unmittelbar nach Veröffentlichung auf www.salzburg.gv.at/corona-virus abrufbar.
Quelle: Land Salzburg