Salzburg: Verschärfte Corona-Maßnahmen in vier Tennengauer Gemeinden
Verstärktes Contact Tracing, strengere Kontrollen und Abschlusstests in Kuchl, Oberalm, Puch und Hallein
(LK) Aufgrund der stark steigenden Neuninfektionen in vier Hochinzidenz-Gemeinden im Tennengau werden in Kuchl, Oberalm, Puch und Hallein zusätzliche Corona-Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsketten umgesetzt. Die Kernpunkte: Die Kontaktrückverfolgung von positiv Getesteten wird auf 96 Stunden ausgedehnt, zusätzliche Kontrollen der Einhaltung von verhängten Quarantänen sowie ein verpflichtender PCR-Test am Ende der 14-tägigen Absonderung von Infizierten.
Die 7-Tage-Inzidenz für die besonders betroffenen Gemeinden m Überblick (Stand 29. April, 8.30 Uhr):
- Hallein: 506
- Kuchl 434
- Oberalm 448
- Puch 486
- Bezirk Tennengau 384
Die verschärften Maßnahmen in den Hochinzidenzgemeinden haben zum Ziel, die Infektionsketten effektiv zu unterbrechen. Da Hallein eine Schulstadt ist, wird hier besonders Rücksicht genommen. „Mir war es wichtig, einen unkomplizierten Schulbesuch für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Durch die Anerkennung der Schultests konnte eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Die Details werden aktuell zwischen den Bürgermeistern, der Bildungsdirektion und der Exekutive abgeklärt“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Maßnahmen für Hochinzidenzgemeinden
Verdoppelung der Dauer der Kontaktrückverfolgung auf 96 Stunden
Gemeindemitarbeiter unterstützen das Contact-Tracing
Polizei kontrolliert verhängte Quarantänen verstärkt
Die Teststation Hallein Zieglstadl ist zusätzlich am Sonntag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Bei Bedarf öffnet eine weitere Teststation am Sonntag, auch Kapazitäten der Bestehenden könne erweitert werden
Am zehnten Tag einer Quarantäne kann ein PCR-Test absolviert werden. Wenn dieser negativ ist, kann die Quarantäne am elften Tag vorzeitig beendet werden. Ist der Test positiv findet am 14. Tag der Quarantäne ein verpflichtender Abschlusstest statt.
Die Anterior-Nasal-Tests (Nasenbohrertests), die in Schulen gemacht werden, gelten auch zur Ausreise aus den Hochinzidenzgemeinden.
Quelle: Land Salzburg