Kärnten: Versicherungspaket für Kärntner Almen
Foto: Büro LHStv Gruber
Land finanziert erneut Haftpflichtversicherung, um Almbauern bei Schäden zwischen Mensch und Tier sowie Wegerhalter zu entlasten
KLAGENFURT. Wandern in der Natur ist ein unverzichtbares Angebot des Kärntner Tourismus. Der steigende Anteil an Gästen und Einheimischen, die es in ihrer Freizeit oder im Urlaub auf die Kärntner Almen zieht, führt leider aber zu so manchem Zwischenfall auf Wanderwegen oder Almweiden. Auch zwischen Grundeigentümern und Vertretern der Tourismuswirtschaft kommt es oft zu Nutzungskonflikten. Um Almbauern und Wegerhalter zu entlasten, wird es daher auch heuer wieder ein Versicherungspaket des Landes geben, finanziert aus dem Agrar- sowie Tourismusreferat. „Wir wollen damit zu einem guten, respektvollen Miteinander auf Kärntens Almen beitragen“, betonen die zuständigen Referenten, LHStv. Martin Gruber und LR Sebastian Schuschnig.
Wie auch in Vorjahren besteht der Versicherungsschutz aus drei Teilen: einer Organhaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Obmänner und Mitglieder des Almwirtschaftsvereins, einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und einer Versicherung für Wanderwege. Die jährlichen Versicherungsprämien dafür - in Summe rund 60.000 Euro - werden vom Land übernommen.
Inkludiert sind unter anderem Schadenersatzansprüche von Wanderern und Mountainbikern gegenüber Landwirten und Auftreibern, sollten Unfälle mit Tieren oder Unfälle auf Wanderwegen passieren. Es ist ein Paket, das Almbauern und Wegerhalter schadlos hält, sollte im Ernstfall die eigene betriebliche Haftpflicht nicht ausreichen. „Ziel muss es sein, sowohl eine traditionelle Almwirtschaft als auch die touristische Nutzung der Almen zu gewährleisten. Die Grundeigentümer und Almbauern beim Risiko zu entlasten, ist dafür eine wichtige Voraussetzung“, so LHStv. Gruber.
Der Versicherungsschutz gilt auch für über 900 offizielle Wanderrouten, die im Tourenportal „Outdorractive“ und Im KAGIS (Kärntner Geografisches Informationssystem) erfasst sind. „Damit können wir nicht nur das Offenhalten von Wanderwegen für den Tourismus gewährleisten. Es geht auch darum, Grundstückseigentümer zu motivieren, private Wege für Wanderer zur Verfügung zu stellen“, unterstreicht LR Schuschnig. „Somit kann die Kärntner Wander-Haftpflichtversicherung auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung des Wanderangebots sein“, so der Tourismusreferent.
Quelle: Land Kärnten