Vorarlberg: Vier Gesetzesänderungen in Begutachtung

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Vorarlberg

08 Mär 04:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Änderungsvorschläge bis 1. bzw. 4. April möglich

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat vier Gesetzesentwürfe in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderungen betreffen das Pflichtschulzeitgesetz, das Pflichtschulorganisationsgesetz, das Landwirtschaftliche Schulgesetz und das Sportgesetz. Der Entwurf über eine Änderung des Sportgesetzes liegt bis Freitag, 1. April, die anderen drei Gesetzesentwürfe liegen bis Montag, 4. April 2022, bei allen Gemeindeämtern und den vier Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge abzugeben.

Mit dem vorliegenden Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes werden, zusammen mit dem Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes, die grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes zur Sommerschule in das Landesrecht umgesetzt. Die Sommerschule ist ein Förderunterricht in der unterrichtsfreien Zeit und dient der Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre sowie der Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, der Aufnahme in eine andere Schulart, der Durchführung eines Wettbewerbs oder einer abschließenden Prüfung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit im Falle außergewöhnlicher Ereignisse einen auf Informations- und Kommunikationstechnik beruhenden Unterricht anzuordnen, in das Regelschulwesen übernommen.


Mit dem neuen Landwirtschaftlichen Schulgesetz wird eine Abschlussprüfung für drei- und vierjährige Fachschulen eingeführt. Des Weiteren werden verschiedene Änderungen vorgenommen um die Schulautonomie zu erhöhen und aktuelle Entwicklungen auch im landwirtschaftlichen Schulrecht abzubilden. Beispielsweise werden Herbstferien eingeführt und die Semesterferien verbindlich festgelegt, die Dauer von Unterrichtsstunden und Pausen flexibilisiert, schulbezogene Veranstaltungen eingeführt, dem Schulgemeinschaftsausschuss Entscheidungsbefugnisse übertragen und die Ausübung einzelner ärztlicher Tätigkeiten durch Lehrpersonal ermöglicht.


Mit dem vorliegenden Gesetz über eine Änderung des Sportgesetzes soll die bereits bestehende Möglichkeit der Einräumung von Rechten für das Mountainbiken und Wandern auf Wege erweitert werden, die keine baulichen Anlagen sind. Weiters soll der Sportbeirat im Hinblick auf ein breit gefächertes Expertengremium umgestaltet werden. Schließlich sind noch weitere kleinere Änderungen, zB betreffend die Altersvoraussetzung für Organe der Pistenwache, vorgesehen.


Die Gesetzesentwürfe sind auch unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abrufbar.


Quelle: Land Vorarlberg



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