Vorarlberg: Vier Millionen Euro zusätzlich zur Entlastung des Pflegepersonals
Unterstützung für die Pflegeheime durch neue Personalbemessung
Bregenz (VLK) – Land und Gemeinden stellen in einem nächsten Schritt zusätzlich vier Millionen Euro aus Mitteln des Sozialfonds für die Personalbemessung Neu zur Verfügung. Die Herausforderungen bei der Pflege und Betreuung sind nicht zuletzt durch die Pandemie enorm gestiegen, die Belastungen für die Pflege- und Betreuungskräfte sind beträchtlich. „Es ist nun in erster Linie wichtig, dass wir an Verbesserungen der Rahmenbedingungen arbeiten, die neue Personalbemessung soll dabei helfen“, sagt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker.
Die Pandemie wirke wie ein Brennglas und verdeutliche Problemfelder und Handlungsbedarfe. Dies wurde in den letzten eineinhalb Jahren in den verschiedensten Bereichen immer wieder einhellig festgestellt. Auch in der stationären Langzeitpflege war der Personalmangel schon vor der Pandemie sehr deutlich spürbar, die Pandemie verschärfte die Situation. Umso beeindruckender ist die erst kürzlich in einem Bundesländervergleich festgehaltene Spitzenposition, wonach Vorarlberg die Pandemie in den Alten- und Pflegeheimen am besten bewältigt und österreichweit am wenigsten Todesfälle zu beklagen hat. „Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen Pflege- und Betreuungskräften bedanken. Alle haben ausgesprochen gute Arbeit geleistet“, hält Wiesflecker fest.
Unabhängig von der Pandemie steigen die Anforderungen an die Mitarbeitenden in den Pflegeheimen. Die Pflegebedürftigkeit nimmt zu und der Anteil an Demenzerkrankten mit sehr anspruchsvollen Betreuungsbedarfen steigt enorm. Weil Mitarbeitende in der Langzeitpflege ein höheres Durchschnittsalter haben, hohen Belastungsfaktoren ausgesetzt sind und deshalb auch viele in wenigen Jahren Arbeitsstellen wechseln, muss an den Rahmenbedingungen angesetzt werden. Zu diesen gehört sehr maßgeblich, den Personalschlüssel zu verbessern und den diplomierten Fachkräften mehr Unterstützungspersonal zur Seite zu stellen. Mit der nun rückwirkend ab 1. April zugesagten Förderung werden schwerpunktmäßig kleinere Heime entlastet. „Zusätzliches Personal für die Nachtdienste sowie Entlastung im Tagesdienst kann mit dem Sozialfonds abgerechnet werden“, erläutert Landesrätin Wiesflecker.
Quelle: Land Vorarlberg