Salzburg: Vogelgrippe: Flachgau wird teilweise zum Risikogebiet
Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern bestätigt / Die vorgeschriebenen Maßnahmen im Überblick
(LK) In ganz Europa sowie im benachbarten Bayern wurden zuletzt gehäuft Infektionen mit den Virusstämmen H5N8 sowie H5N5 insbesondere bei Wildvögel, aber auch in Landwirtschaftsbetrieben festgestellt. Der Grund dafür dürfte der Zug von Wildvögeln Richtung Süden sein, informiert Landesveterinärdirektor Josef Schöchl. „Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die gefundenen Virusstämme auf Menschen übertragen werden“, so Schöchl. Damit die Tierseuche nicht in heimische Geflügelhaltungen eindringen kann, wurden gefährdete Regionen in Abstimmung mit den Ländern vom Gesundheitsministerium zu Risikogebieten erklärt.
Die Gemeinden entlang der großen Flüsse und im Dreiseengebiet in Salzburg, aber auch Regionen mit vergleichbarem Gefährdungspotential in Österreich wurden durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Ab 7. Dezember gelten deshalb laut Landesveterinärdirektor Josef Schöchl spezielle Maßnahmen, die eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich verhindern sollen.
16 Gemeinden und die Stadt Salzburg betroffen
„St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen und die Landeshauptstadt Salzburg sind ab morgen Risikogebiete und es gelten die Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung“, so Schöchl.
Verendete Vögel nicht berühren und melden
Allen Geflügelhaltern im Bundesland Salzburg, insbesondere in der Nähe von Freigewässern wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel – egal ob im oder außerhalb des ausgewiesenen Risikogebietes im Bundesland Salzburg sollen liegen gelassen werden. Der Fundort ist unmittelbar bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Amtstierarzt zu melden.
Die Maßnahmen im Überblick
Die Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, egal ob die Haltung kommerziell oder privat ist. Für die Risikogebiete in Österreich gelten folgende Maßnahmen:
- In gemischten Betrieben die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel.
- Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Vorrichtungen.
- Ausnahme von der Haltung in Ställen: Wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Oder: Die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert. Diese Ausnahme kann genutzt werden, ohne dass die Behörde einen diesbezüglichen Bescheid erlässt.
- Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
- Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Quelle: Land Salzburg