Salzburg: Vogelgrippe - Verschärfung der Maßnahmen
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
Geflügelpest bei Wildvögeln in Niederösterreich, Wien und Steiermark nachgewiesen
(LK) Seit Oktober 2020 treten in zahlreichen Ländern Europas Fälle der Geflügelpest auf – sowohl bei Wildvögeln, als auch beim Hausgeflügel. Nachdem im Dezember 2020 bereits Teile des Flachgaus und die Stadt Salzburg als Gebiete mit erhöhtem Risiko eingestuft wurden, schärft das Gesundheitsministerium die Maßnahmen nach bestätigten Fällen in Niederösterreich, Wien und der Steiermark nochmals nach: Innerhalb der Risikozone gilt deshalb ab sofort eine absolute Stallpflicht für Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel halten.
„Mit hoher Wahrscheinlichkeit stammt das Virus von Zugvögeln. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die gefundenen Virusstämme auf den Menschen übertragen werden können“, betont Landesveterinärdirektor Josef Schöchl und ergänzt: „In der derzeitigen Situation ist allerdings das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel sehr hoch. Durch die Maßnahmen können wir dies einigermaßen abfedern.“
Pflichten für größere Betriebe
Innerhalb der Risikozone, die in Salzburg 16 Flachgauer Gemeinden und die Stadt Salzburg umfasst, gilt für Betriebe mit mehr als 350 Stück Geflügel, die somit der Geflügelhygieneverordnung unterliegen, eine absoluten Stallpflicht. Für große sowie kleine Betriebe gilt jederzeit eine Meldepflicht, wenn Herden die Aufnahme von Futter und Wasser reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Ausnahmen für Klein- und Hobbyhalter
Unter 350 Tieren gelten wie bisher Ausnahmen: Wenn das Geflügel durch Netze, Dächer oder ähnlichem vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Futter- und Trinkmöglichkeiten ausschließlich im Gebäude platziert werden, entfällt die Stallpflicht. In gemischten Höfen müssen Enten und Gänse vom Rest getrennt gehalten werden. Zudem sind Beförderungsmittel, Ladeplätze und Arbeitsgeräte besonders sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.
Verendete Vögel nicht berühren und melden
„Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollte man besser liegen lassen, egal ob man sie in- oder außerhalb des Risikogebiets findet. Außerdem ist der Fundort unmittelbar bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Amtstierarzt zu melden“, so Schöchl abschließend.
Quelle: Land Salzburg