Wien: Volksbegehren 2022 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag
Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich
Vom 2. bis 9. Mai 2022 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:
"Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren" "Arbeitslosengeld RAUF!" "NEIN zur Impfpflicht" "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!" "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!" "Mental Health Jugendvolksbegehren“ "Stoppt Lebendtier-Transportqual“
In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren
in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren
zu unterschreiben.
Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.
Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale
Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 2. Mai 2022, 8 bis 20 Uhr Dienstag, 3. Mai 2022, und Mittwoch, 4. Mai 2022, 8 bis 18 Uhr Donnerstag, 5. Mai 2022, 8 bis 20 Uhr Freitag, 6. Mai 2022, 8 bis 18 Uhr Samstag, 7. Mai 2022, und Sonntag, 8. Mai 2022, 8 bis 13 Uhr Montag, 9. Mai 2022, 8 bis 19 Uhr
Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Es ist keine Terminreservierung notwendig.
Aufgrund der Corona-Virus-(COVID 19)-Situation müssen die Stimmberechtigten in den Eintragungsstellen eine FFP2-Maske tragen. Das Wiener Wahlservice bittet weiters, für die Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber zu verwenden.
Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:
Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr) Kundmachungen in allen Amtshäusern
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Er erfolgt selbstverständlich unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Virus-(COVID 19)-Maßnahmen.
Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.
Quelle: Stadt Wien