Innsbruck: Volksbegehren im Rathaus und online

Slide background
Für sieben Volksbegehren kann von 2. bis 9. Mai unterschrieben werden.
Foto: Stadt Innsbruck
28 Apr 20:28 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Von 2. bis 9. Mai liegen sieben Volksbegehren zur Einsicht und Unterschrift auf

Ab Montag, 2. Mai, besteht die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu sieben verschiedenen Volksbegehren abzugeben. Im Rathaus ist das bis Montag, 9. Mai, von Montag bis Samstag möglich. Folgende Begehren liegen zur Einsicht und Unterschrift auf:

  • „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“
  • „Arbeitslosengeld RAUF!“
  • „NEIN zur Impfpflicht“
  • „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“
  • „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“
  • „Mental Health Jugendvolksbegehren“
  • „Stoppt Lebendtier-Transportqual“

Stimmberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr bis zum letzten Eintragungstag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Eintragung in der Wählerevidenz bis zum Stichtag am 28. März ist ebenfalls Voraussetzung. All jene, die für die Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützung wird als gültige Eintragung gezählt.

Öffnungszeiten für die Eintragung

Die Volksbegehren liegen im 6. Stock des Rathauses in Zimmer 6.102 (Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte montags, mittwochs und freitags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen.

Online-Eintragung mit elektronischer Signatur

Die Unterschrift kann bis Montag, 9. Mai 2022, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarte) abgegeben werden. Nähere Informationen und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar. AD


Quelle: Stadt Innsbruck



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg