Innsbruck: Volksschulen - Einschreibung für 2022/23
Foto: Stadt Innsbruck
Vom 24. bis 27. Jänner für das kommende Schuljahr
(IKM) „Mit dem Schuleintritt beginnt für Kinder und Eltern ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Die Stadt Innsbruck als Schulerhalterin setzt alles daran, den Kindern trotz Corona-Einschränkungen den Umstieg so angenehm wie möglich zu machen. Ein großes Danke an die Schulleitungen, die das vor Ort ermöglichen“, hält Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr fest und betont: „Unter anderem wird dabei auf einen behutsamen Übergang vom Kindergarten in die Schule geachtet, bei dem Lernen noch immer als Entdecken und als spielerisches Lernen verstanden und praktiziert wird.“
Die Einschreibung aller zwischen dem 2. September 2015 und dem 1. September 2016 geborenen Kinder für das Schuljahr 2022/23 findet in der Zeit von Montag, 24. Jänner bis Donnerstag, 27. Jänner 2022 an der zuständigen Sprengelvolksschule statt. Informationen über die bilinguale Klasse Deutsch/Italienisch erfolgen an der Volksschule Altwilten und über die Innsbruck Elementary School an der Volksschule Saggen-Siebererschule. Kinder, die zwischen dem 2. September 2016 und dem 1. März 2017 geboren sind, können in die erste Klasse aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind.
Dokumente erforderlich
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei der Einschreibung nach Möglichkeit persönlich vorzustellen und folgende Unterlagen des Kindes mitzubringen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass, Nachweis über die Wohnsitzmeldung (sofern dieser Nachweis nicht von der Gemeinde an die Schule erbracht wurde), Nachweis über die Obsorgeberechtigung, Nachweis der Sozialversicherungsnummer (e-card) und Nachweis des religiösen Bekenntnisses. Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine strafbare Übertretung des Schulpflichtgesetzes.
Schulsprengel und Schulreife
Unter der Internetadresse www.innsbruck.gv.at (Menüpunkt Bildung - Schulen - Volksschulen) ist die Sprengeleinteilung der Volksschulen angeführt. Die beim zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen Kinder werden von der Leitung der zuständigen Sprengelschule schriftlich zur Einschreibung eingeladen.
Ablauf wegen Covid-19
Alle betroffenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von im zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen Kindern wurden bereits von den SchulleiterInnen der entsprechenden Sprengelvolksschulen kontaktiert bzw. benachrichtigt.
Quelle: Stadt Innsbruck