Wien: Vollziehung einer Festnahmeanordnung
Nachdem Polizisten der Polizeiinspektion Am Hauptbahnhof wegen eines Mannes gerufen worden waren, der vor einer Postfiliale schlief, sodass diese nicht mehr betreten werden konnte, kontrollierten die Beamten den augenscheinlich Obdachlosen. Hierbei stellten sie fest, dass gegen den Mann (36, StA: ungeklärt) eine Festnahmeanordnung des Landesgerichts Wien wegen strafrechtlicher Delikte, unter anderem Körperverletzung und Sachbeschädigung, bestand. Der Festgenommene wurde in eine Justizanstalt gebracht.
Quelle: LPD Wien
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