Innsbruck: Vorbeugende Maßnahmen im Amt für Wohnungsservice
Foto: Stadt Innsbruck
Ab 1. Oktober 2020: Behördengang nur mit Termin
Zum Schutz der städtischen MitarbeiterInnen und Innsbrucks BürgerInnen vor einer Ansteckung mit Covid-19 setzt das Amt für Wohnungsservice vorbeugende Maßnahmen. Für Anliegen, die mit einem Gang ins Rathaus verbunden sind, muss ab 1. Oktober 2020 im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail ein Termin ausgemacht werden. Das betrifft die Referate Wohnungsvergabe sowie Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle I und II.
Termine für Mietzinsbeihilfe
Für Ansuchen und Beratungen in Angelegenheiten Mietzins- und Annuitätenbeihilfe können Termine unter der Telefonnummer +43 512 5360 mit den Durchwahlen 2148, 2150 und 2154 oder per E-Mail an [email protected] vereinbart werden.
Wohnungsservice
Für Termine die Wohnungsvergabe oder die Schlichtungsstelle betreffend lautet die E-Mailadresse [email protected]. Die zuständigen SachberarbeiterInnen werden entsprechend des Nachnamens der AntragstellerInnen zugewiesen. Um im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, ist die Telefonnummer +43 512 5360 mit entsprechender Durchwahl 2120 (A-D), 2122 (E-J), 2142 (K-M), 2144 (N-Sch) oder 2146 (Sd-Z) anzurufen:
Zusätzliche Details und Infos rund um das Amt für Wohnungsservice sind online unter www.innsbruck.gv.at à Bauen | Wohnen abzurufen.
Neuer Pass
Auch Reisepässe können nur noch mit Termin beantragt werden. AntragstellerInnen haben dafür die Möglichkeit die Telefonnummer +43 512 5360 1217 zu wählen oder eine E-Mail an [email protected] zu schreiben.
Service für Studierende
Von Mittwoch, 30. September, bis Donnerstag, 8. Oktober, können Meldeangelegenheiten, wie etwa Wohnsitzanmeldungen, montags bis donnerstags täglich von 7.30 bis 15.00 Uhr und freitags bis 12.00 Uhr getätigt werden. Die erweiterten Öffnungszeiten richten sich besonders an Studierende, die vor allem zum Studienstart vermehrt ihre Wohnsitze anmelden.
Digitale Behördengänge
Um Behördengänge zu reduzieren, stehen verstärkt die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at sowie die Nutzung der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift zur Verfügung. Auskünfte zu Terminen in den Dienststellen erhalten Sie zudem via E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter der Nummer +43 512 5360-0.
Nach wie vor gilt in allen Dienststellen des Innsbrucker Stadtmagistrates sowie in den Aufzügen im Rathaus das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden regelmäßig überprüft und nachgefüllt. AD
Quelle: Stadt Innsbruck