Vorarlberg: Vorgezogene Förderungen für einzelne Nahversorger

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Vorarlberg

14 Mai 13:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LR Tittler: Wer rasch hilft, hilft doppelt

Bregenz (VLK) – Durch die Covid-Pandemie haben einige Nahversorger, vorallem in Tourismusregionen, mit teilweise deutlichen Umsatzrückgängen zu kämpfen. Landesrat Marco Tittler sichert die Unterstützung des Landes zu: „Wo notwendig, stellen wir die Mittel aus der Nahversorgungsförderung früher zur Verfügung, um so die Liquidität zu erhalten“. Dafür stellt die Landesregierung Mittel in der Höhe von rund 100.000 Euro zur Verfügung.

Die Corona-Pandemie macht sich auch beim heimischen Lebensmittelhandel bemerkbar. Viele Dorfläden verzeichnen einen Zuwachs beim Umsatz durch die Wohnbevölkerung. 60 Prozent der Dorfläden können auf ein insgesamt deutliches Umsatzplus verweisen. Bei einigen Dorfläden kann aber das Umsatzplus bei der Wohnbevölkerung die fehlende Kaufkraft der Touristen in der Bilanz nicht ausgleichen. Die bestehenden Corona Hilfen (Kurzarbeit, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss) sind zudem nicht für alle Dorfläden zugänglich. Das Land hat beim Nahversorgergipfel im April seine Unterstützung bei Liquiditätsproblemen zugesichert und in der letzten Regierungssitzung bereits beschlossen, informiert der Landesrat: „Wir werden Liquidität durch Akontozahlungen zur Verfügung stellen“.

Im Rahmen der Förderungsaktion für Betriebe der Lebensmittel-Nahversorgung gewährt das Land Vorarlberg jährlich an rund 50 Betriebe Betriebskostenzuschüsse. Die Förderungszuschüsse werden jeweils zum Jahresende nach Vorlage der neuesten Jahresbilanz ausbezahlt. Einige Nahversorger erhalten diese Mittel jetzt früher als Akontozahlung. Die Zuschusshöhe beträgt 80 Prozent des letztjährigen Zuschusses.

Landesrat Tittler richtet einen Appell an die Bevölkerung, weiterhin vermehrt beim Nahversorger einzukaufen: „Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung dieser gerade für die Wohn- und Lebensqualität wichtigen Einrichtung in der Gemeinde.“


Quelle: Land Vorarlberg



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