Salzburg: Vortestung ergab südafrikanische Corona-Mutation im Flachgau

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Öffentlicher Aufruf Covid 19 Corona Exakte Erhebung der Kontaktpersonen nicht möglich
Foto: Land Salzburg
17 Feb 18:45 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Öffentlicher Aufruf der Behörden für Bad Ischl / Nach Aufenthalt in Tirol traten Symptome auf / Maßnahmenplan des Landes

(LK) Nach dem positiven Vortest auf die südafrikanische Coronavirus-Mutation in der Stadt Salzburg gibt es nun einen zweiten Fall im Flachgau. Die Gesundheitsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung veröffentlicht in diesem Zusammenhang auch einen behördlichen Aufruf.

Die Gesundheitsbehörde ruft Personen auf, die am 12. Februar zwischen 16 und 18 Uhr in Bad Ischl einkaufen waren, sich unter der Telefonnummer 0662-8180-5981 zu melden.

Die Orte und Zeiträume im Detail:

  • Bad Ischl, Hofer Filiale, Salzburger Straße 94, 12. Februar zwischen 16.30 und 18 Uhr
  • Bad Ischl, Fressnapf Filiale, Salzburger Straße 82, 12. Februar zwischen 16.30 und 18 Uhr

Die Indexperson war in diesem Zeitraum in Bad Ischl einkaufen, sie entwickelte am Tag darauf, also am 13. Februar erste Symptome. Die Kontaktpersonenerhebung ergab bisher, dass die Frau vom 9. bis 10. Februar im Bezirk Schwaz bei Verwandten zu Besuch war, diese wurden ebenfalls positiv auf das Corona-Virus getestet. Am 14. Februar wurde die Frau getestet, ihr positives Ergebnis lag am 15. Februar vor. Am 16. Februar lag das positive Ergebnis des Vortests auf die südafrikanische Mutation vor.

Juhasz: „Gesundheitsbehörde handelte schnell.“

Die Indexperson im Flachgau hat drei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt, auch diese wurden sofort getestet, die PCR-Ergebnisse stehen hier noch aus. „Da die Dame in Bad Ischl einkaufen war, müssen wir angesichts der südafrikanischen Mutation, einen öffentlichen Aufruf machen. Ich appelliere dringend, dass sich die Personen, die im angegebenen Zeitraum an den genannten Orten waren, sich bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung melden. Die zuständige Gesundheitsbehörde ist länderübergreifend in enger Abstimmung mit den Kollegen in Schwaz und Gmunden“, so Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.

Zusätzliche Maßnahmen der Behörden im Überblick

Die südafrikanische Mutation des Coronavirus ist nach derzeitigem Erkenntnisstand weitaus ansteckender als die bisher bekannten. Die Gesundheitsbehörden reagieren daher mit äußerster Umsicht auf die neue Situation. Hier der Überblick über die Maßnahmen:

  • Die Verdachtsfälle auf die südafrikanischen Corona-Mutationen werden von den Gesundheitsbehörden der BHs mit Priorität behandelt.
  • Die Behörden überwachen die Quarantäne streng.
  • Entlassung aus der Quarantäne ist nur mit negativem PCR-Test möglich.
  • Öffentliche Aufrufe, um alle Kontaktpersonen (K1 und K2) zu finden und zu testen, falls sich die Indexperson im öffentlichen Raum aufgehalten hat.
  • Verstärkte Information der Bevölkerung über das Gefahrenpotenzial der südafrikanischen Variante.
  • Gezielte Voruntersuchung aller positiven PCR-Tests auf Mutationen durch die Partnerlabore des Landes. Ob ein Verdacht auf eine Mutation besteht, oder nicht, steht innerhalb von 48 Stunden fest.
  • Ganzgenomsequenzierung der verdächtigen Proben durch die AGES in Wien
  • Alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 (enge Kontakte) werden wie gewohnt mittels PCR-Methode getestet.
  • Alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 (enge Kontakte) - auch wenn vorerst kein Verdacht auf Mutation vorliegt - werden automatisch ab dem fünften Tag nach dem positiven PCR-Test der Indexperson erneut auf Covid-19 getestet.
  • Kontaktpersonen der Kategorie 2 von Mutations-Verdachtsfällen werden ab dem fünften Tag einem PCR-Test unterzogen.
  • Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen 1 werden angehalten, außerhalb des Haushalts eine FFP2-Maske tragen.
  • Das Contact Tracing wurde in Salzburg auf die Mutationen abgestimmt. Nach wie vor sind die Teams in den Bezirkshauptmannschaften, das zentrale Team des Covid Boards, die Soldaten des Bundesheeres sowie die Contact Tracer in den Gemeinden flexibel je nach Aufkommen der Fälle oder Cluster einsetzbar.



Quelle: Land Salzburg



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