Innsbruck: Wählen ohne Hürden
Foto: Stadt Innsbruck
Ohne Barrieren und frei von Hindernissen zur Wahl – die Stadt Innsbruck setzt weitreichende Maßnahmen für einen möglichst barrierefreien Zugang.
Erreichbarkeit von Wahllokalen
Bei der bevorstehenden Gemeinderats- und BürgermeisterInwahl gibt es 154 Wahlsprengel an 43 Standorten im gesamten Stadtgebiet. Wahlberechtigt sind hier alle EU-BürgerInnen ab 16 Jahren, die mit Hauptwohnsitz in Innsbruck gemeldet sind. Damit aber auch alle ihr Wahlrecht ausüben können, braucht es barrierefreie Möglichkeiten zur Wahl. Deshalb sind von den 43 Standorten, an denen gewählt werden kann, 41 für Menschen mit Mobilitätseinschränkung barrierefrei zugänglich. Die Standorte aller Wahllokale für Adressen im Innsbrucker Stadtgebiet können online unter www.innsbruck.gv.at/wahllokale abgerufen werden.
Aufbau der Sprengel
Ein Team der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) baut in den Tagen vor dem Urnengang pro Wahlsprengel zwei Doppelkabinen auf, ausgenommen davon sind mobile Wahllokale und die Sonderwahlbehörde. Insgesamt sind 306 Wahlkabinen am 14. April im Einsatz. Die Kabinen müssen genauso wie die Tische für die Wahlbeisitzenden und -helfenden aufgestellt werden. Besonders die Breite der Kabinen sowie die Schreibhöhe sind so konzeptioniert, dass sie für RollstuhlfahrerInnen gut zugänglich sind. 20 Mitarbeiter der IIG sind von 13. April bis zwei bzw. drei Tage nach der Wahl mit dem Auf- und Abbau beschäftigt – mit Letzterem beginnen sie bereits am Wahlabend. Sie übernehmen zudem die Wahlurnen im Magistrat und verteilen sie in den Sprengeln. Unterstützung bekommen die Arbeiter der IIG oft von Schulwarten und Hausmeistern, die beim Anliefern sowie dem Auf- und Abbau mitarbeiten.
Sonderwahlbehörde
WählerInnen, die am 14. April krankheits- oder altersbedingt im Bett bleiben müssen und nicht in ihren Wahlsprengel gehen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Besuch durch eine Sonderwahlbehörde zu stellen. Diese kommt am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zum Aufenthaltsort. Das erforderliche Formular kann online unter www.innsbruck.gv.at/sonderwahlbehoerde heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis 12. April um 14.00 Uhr (online/postalisch/persönlich) eingelangt sein. Auch die Beantragung einer Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at oder www.innsbruck.gv.at/wahlkarte ist möglich. Dieser Antrag muss bis 9. April schriftlich im Stadtmagistrat eingelangt sein, ein persönlicher Antrag im Wahlkartenbüro (Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6.102) ist noch bis 12. April um 14.00 Uhr möglich.
Lesehilfen und Vertrauenspersonen
WählerInnen, denen es schwerfällt, den Wahlvorgang alleine durchzuführen, haben die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit in die Kabine zu nehmen. Dazu ist es notwendig, dass der Wahlleiterung persönlich bestätigt wird, wer diese Person ist. Es ist kein schriftliches Ansuchen erforderlich. Sehbeeinträchtigten und blinden Menschen werden als Hilfestellung – wie auch bei vergangenen Wahlen üblich – Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung stehen. Diese geben die jeweiligen Wahlkommissionen vor Ort aus.
Leichte Sprache
Die Stadt Innsbruck setzt auch bei Sprache auf Barrierefreiheit. Alle Informationen zu Wahlkarten, barrierefreien Wahllokalen und dem Ablauf von Wahlen sind im Internet unter ls.innsbruck.gv.at/buerger/wahlen abrufbar.SAKU/AS/FB
Quelle: Stadt Innsbruck