Innsbruck: Wahlen 2024 - Wichtige Fristen
Foto: F. Bär
Ab wann gibt es Wahlkarten? Bis wann kann man wählen?
(IKM) Damit am 14. April eine gültige Stimme bei der Gemeinderats- sowie der Bürgermeisterdirektwahl abgegeben werden kann, gilt es einige Fristen zu beachten. Die wichtigsten werden hier zusammengefasst.
Donnerstag, 28. März 2024
Dies ist der späteste Zeitpunkt, an dem der Vorsitzende der Hauptwahlbehörde die Wahlvorschläge sowohl für die Gemeinderats- als auch für die Bürgermeisterwahl kundmacht. Dann steht fest, welche Listen bzw. KandidatInnen zur Wahl stehen. Diese werden auf der Amtstafel auf https://www.innsbruck.gv.at/amtstafel veröffentlicht.
Erst nach dem Ablauf dieser Frist ist eine Ausgabe von Wahlkarten möglich, weil erst dann die amtlichen Stimmzettel gedruckt werden können. Alle Infos zur richtigen Beantragung einer Wahlkarte finden sich unter www.ibkinfo.at/wahlkarten-schritt-fuer-schritt
Dienstag, 9. April 2024
Schriftliche Anträge sowie Online-Anträge für Wahlkarten müssen bis spätestens Dienstag, 9. April, bei der Behörde einlangen.
Freitag, 12. April 2024
Bis Freitag vor dem Wahltag, 14.00 Uhr, können mündlich bzw. persönlich im Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses Wahlkarten beantragt werden. Am selben Tag müssen die Wahlkarten wieder bei der Behörde einlangen, um gezählt werden zu können.
Ebenfalls am Freitag, 12. April, 14.00 Uhr, endet die Frist für einen schriftlichen oder mündlichen Antrag auf Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde. Das notwendige Formular dafür findet sich unter www.innsbruck.gv.at/sonderwahlbehoerde
Sonntag, 14. April 2024
Am Wahltag haben die Wahllokale von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Danach ist keine Stimmabgabe mehr möglich.
Das vorläufige Endergebnis der Wahlen liegt aller Voraussicht nach am Abend des 14. Aprils 2024 vor.
Quelle: Stadt Innsbruck