Innsbruck: Wahlvorschläge noch bis 15. März möglich
Foto: Stadt Innsbruck
Formale Voraussetzungen und Fristen
In der Tiroler Landeshauptstadt wird am Sonntag, 14. April 2024, ein neuer Gemeinderat und ein neuer Bürgermeister bzw. eine neue Bürgermeisterin gewählt. Wer tatsächlich zur Wahl antritt, steht Ende März fest.
Für die Wahl des Gemeinderates können von den Wählergruppen seit 16. Jänner 2024 (Stichtag) bis spätestens Freitag, 15. März 2024, um 17.00 Uhr (30. Tag vor dem Wahltag) Wahlvorschläge bei der Hauptwahlbehörde schriftlich eingebracht werden.
Wahlvorschläge
- dürfen eine maximal 80 Zeichen umfassende Bezeichnung der Wählergruppe in Worten und eine maximal aus acht Zeichen bestehende und in Großbuchstaben gehaltene Kurzbezeichnung enthalten.
- müssen mindestens acht und maximal 80 Wahlwerber
- und die Bezeichnung eines Zustellungsbevollmächtigten, der die Wählergruppe nach außen vertritt, enthalten.
- müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten unterstützt sein.
Die Unterstützungserklärungen sind dem Wahlvorschlag beizulegen und müssen eine Bestätigung des Bürgermeisters enthalten, dass die in der Unterstützungserklärung genannte Person zur Wahl des Innsbrucker Gemeinderates und des Bürgermeisters wahlberechtigt ist. Die Ausstellung derartiger Bestätigungen findet derzeit im Meldeamt des Stadtmagistrates Innsbruck statt.
Einen Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin darf nur eine Wählergruppe einbringen, die auch (und zwar gleichzeitig) einen Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates einbringt.
Dabei ist zu beachten, dass
- nur der in der Wahlwerberliste des Wahlvorschlages für die Wahl des Gemeinderates an der ersten Stelle gereihte Wahlwerber als Wahlwerber für die Wahl des Bürgermeisters vorgeschlagen werden kann.
- der Wahlvorschlag die Bezeichnung der Wählergruppe, den Familiennamen und Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Adresse des Wahlwerbers und die schriftliche Zustimmungserklärung des Wahlwerbers, der für die Wahl des Bürgermeisters vorgeschlagen wird, enthalten muss
- der Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters von mehr als der Hälfte der Wahlwerber aus der Wahlwerberliste des für die Wahl des Gemeinderates eingebrachten Wahlvorschlages unterfertigt sein muss.
Hauptwahlbehörde entscheidet
Am Mittwoch, 27. März 2024 (18. Tag vor dem Wahltag) entscheidet die Hauptwahlbehörde endgültig über die Zulässigkeit und die Reihung der eingebrachten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin. Kundgemacht werden die Wahlvorschläge vom Vorsitzenden der Hauptwahlbehörde spätestens am Donnerstag, 28. März 2024 (17. Tag vor dem Wahltag).
Weitere Informationen
Alle Informationen zum Thema Wahlen finden sich online unter www.innsbruck.gv.at/wahlen KR
Quelle: Stadt Innsbruck