Steiermark: Waldbrandgefahr - Erhöhte Vorsicht geboten!
Landesrätin Schmiedtbauer appelliert, bei Osterfeuern alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Graz (28. März 2024).- In den Frühlingsmonaten ist die Waldbrandgefahr auf Grund der trockenen Umgebung erfahrungsgemäß besonders hoch. In diesem Jahr sorgen die prognostizierten milden Temperaturen und der lebhafte Wind an den bevorstehenden Osterfeiertagen dafür, dass sich diese Gefahr noch weiter verschärft. Daher ist erhöhte Vorsicht geboten: „Ich appelliere an alle Steirerinnen und Steirer, sämtliche Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten, die das Risiko eines Waldbrandes minimieren“, erklärt Landesrätin Simone Schmiedtbauer und ergänzt: „Ein Waldbrand verursacht nicht nur große finanzielle Schäden, sondern hat vor allem katastrophale Auswirkungen auf Tiere und Umwelt.“
Besondere Vorsicht beim OsterfeuerAuf Grund des bevorstehenden Osterfestes und der beliebten Osterfeuer wird einmal mehr auf die Bestimmungen der Brauchtumsverordnung des Landes hingewiesen. Gemäß dieser Verordnung muss beim Entzünden von Osterfeuern ein Mindestabstand von 40 Metern zu Bäumen und Wäldern unbedingt eingehalten werden. Dies dient dazu, das Risiko von Funkenflug und damit potenziellen Bränden zu reduzieren.
Waldbrände sind oft vermeidbarIn Österreich werden 85 Prozent der Waldbrände durch menschliches Verschulden verursacht, oft durch Fahrlässigkeit. Durch verantwortungsvolles Handeln können daher die überwiegende Anzahl der Waldbrände verhindert werden. Aus diesem Grund haben viele steirische Bezirke die sogenannte „Waldbrandverordnung“ erlassen, die das Hantieren mit offenem Feuer sowie das Rauchen im Wald und in seinem Gefährdungsbereich verbietet. Verstöße gegen diese Verordnung können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die Folgen von WaldbrändenNeben den ökologischen und wirtschaftlichen Schäden, die am Wald entstehen, sorgt der Einsatz der Feuerwehr – bis hin zur Unterstützung durch Hubschrauber – für immense Kosten, die durch verantwortungsvolles Handeln vermeidbar sind.
Quelle: Land Steiermark