Vorarlberg: Wallner - „Starker Fokus auf Familien und junge Generation auch in 2021“

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Landeshauptmann Wallner
© Landespressestelle Vorarlberg
30 Dez 12:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neues Jahr bringt weitere Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes – Übersicht über alle wesentlichen Neuerungen

Bregenz (VLK) – Mit Jahresbeginn 2021 treten in verschiedenen Bereichen eine Reihe von Neuerungen und Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes in Kraft, von denen einerseits die Bevölkerung und andererseits auch die Wirtschaft profitieren werden. „Unverändert bleibt im neuen Jahr der starke Fokus des Landes auf Familien und die junge Generation“, versichert Landeshauptmann Markus Wallner. Zu einer Indexanpassung kommt es beim Pflegekindergeld. Bei der Wohnbeihilfe werden im Sinne der Beziehenden die Einkommenstabelle angepasst und eine höhere Obergrenze für den anrechenbaren Wohnungsaufwand berücksichtigt, teilt Wohnbaulandesrat Marco Tittler mit.

Die Anhebung der Richtsätze beim Pflegekindergeld macht sich mit einem finanziellen Mehraufwand in Höhe von rund 25.500 Euro bemerkbar. „Profitieren werden die rund 260 betroffenen Pflegeverhältnisse, die in Vorarlberg gemeldet sind“, so Wallner. Für das ambitionierte Ziel, bis 2035 chancenreichster Lebensraum für Kinder zu sein, werde Vorarlberg konsequent weiterarbeiten. „Zentraler Baustein dafür bleibt ein engagierter Einsatz für unsere Familien und die junge Generation“, so Wallner.

Verbesserungen an der Wohnbeihilferichtlinie
Weitere Verbesserungen an der Wohnbeihilferichtlinie treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. In der Unterstützung sehen der Landeshauptmann und der zuständige Landesrat Tittler „ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsaufwand für Haushalte mit geringem Einkommen abzufedern“. Eine Änderung betrifft die Richtsatzberechnung für Selbstständige. Künftig werden nur mehr die Richtwerte zur Deckung des Lebensunterhalts (Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe) zugrunde gelegt, der Wohnkostenanteil bleibt unberücksichtigt. Mit Anfang Jänner wird darüber hinaus die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes von 7,90 Euro (inklusive Betriebskostenanteil 1,50 Euro) auf 8,20 Euro (inklusive Betriebskostenanteil 1,60 Euro) erhöht. Zusätzlich wird im Sinne der Behilfebeziehenden die Einkommenstabelle zur Berechnung des „zumutbaren Wohnungsaufwandes“ angepasst. „Höhere Zuschussbeträge sind die Folge“, verdeutlicht Tittler. Im Jahr 2020 haben 3.458 Haushalte mit Kindern eine Unterstützung über die Wohnbeihilfe erhalten.

Mehr Raum für Kinderbetreuung
Der Ausbau von elementarpädagogischen Betreuungsplätzen für Kinder bis sechs Jahre wird im neuen Jahr ebenfalls forciert. Zehn weitere Einrichtungen sind geplant, insgesamt sollen 28 neue Gruppen gebildet werden. Für Landeshauptmann Wallner ist ein gut ausgebautes Angebot an qualitativ hochwertigen Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil einer aktiven Familienpolitik: „Wer Kinder ganzheitlich fördern und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen will, muss für Kinder und Eltern ein vielseitiges, flexibles und qualitativ hochwertiges elementarpädagogisches Angebot bereitstellen“. Seinen Dank richtet er mit der zuständigen Bildungsreferentin Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink an die engagierten Pädagoginnen, „die mit großem persönlichen Einsatz großartige Arbeit verrichten“.

Für den Ausbau der Betreuungsplätze, die Qualität in den Einrichtungen und die Leistbarkeit für die Familie sind im kommenden Jahr insgesamt rund 83,67 Millionen Euro vorgesehen. Zum Vorjahr entspricht das einer Steigerung von rund elf Prozent. Damit zukünftig auch Gemeinden private Träger bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen unterstützen, wurde die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von baulichen Maßnahmen betreffend elementarpädagogische Einrichtungen dahingehend erweitert, dass ab 1. Jänner 2021 Gemeinden, die in gemeindeeigene Räumlichkeiten investieren und diese privaten Rechtsträgern zum Betrieb einer elementarpädagogischen Einrichtung zur Verfügung stellen, im Rahmen der erwähnten Richtlinie gefördert werden können.

Gehälter der nach dem Gemeindeangestelltengesetz entlohnten Musikschullehrenden steigen
Im Zuge der Gehaltsreform bei den Musikschullehrenden steigen mit 1. Jänner 2021 deren Gehälter um fünf Prozent. Nach zehn Dienstjahren werden alle Lehrenden zudem eine Gehaltsklasse höher gereiht. Auf die Anpassung der Lehrendengehälter nach dem Gemeindeangestelltengesetz haben sich Land und Vorarlberger Gemeinden im Herbst 2020 verständigt. Zur Entlastung der Gemeinden als Träger der Musikschulen und der Eltern- und Teilnehmerbeiträge übernimmt das Land die Mehrkosten in Höhe von rund 900.000 Euro im Jahr der Einführung sowie auch die Mehrkosten in den Folgejahren zur Gänze. Die Einigung war Teil eines umfassenden Finanzpakets, das zur Entlastung der heimischen Gemeinden geschnürt wurde.

An den 18 Musikschulen in Vorarlberg werden über 15.500 Kinder und Jugendliche von rund 570 Musikpädagoginnen und Musikpädagogen unterrichtet. Bei den Wettbewerben von prima la musica können Vorarlbergs musizierende Jugendliche aufgrund der hohen Qualität des Musikunterrichts regelmäßig sehr gut abschneiden. „Um das großartige Niveau zu halten und möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, ist es erforderlich, auch in Zukunft freiwerdende Stellen mit gut qualifizierten Lehrenden nachzubesetzen und den Beruf der Musikschullehrenden attraktiv zu halten“, bekräftigt Schöbi-Fink.

Schwellenwerteverordnung verlängert
Von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort ist für Landeshauptmann Wallner die Verlängerung der Schwellenwertverordnung um zwei weitere Jahre bis Ende 2022. Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ermöglichen eine Direktvergabe im Baubereich bis zu 100.000 Euro, bei einer Vergabe in einem nicht-offenen Verfahren bis zu einer Million Euro. „In den letzten Jahren hat die Verordnung einen nicht unwesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass wir in Vorarlberg wichtige Impulse für Klein- und Mittelbetriebe setzen konnten. Eine Verlängerung in Zeiten schwacher Konjunkturprognosen bringt Klarheit und auch die notwendige Planungssicherheit“, erklärt Wallner. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2009 wurden allein beim Hochbau Direktvergaben im Nettoumfang von 82,1 Millionen Euro an heimische Unternehmen vergeben. Aufträge aufgrund eines nicht-offenen Verfahrens wurden im Umfang von netto 60,5 Millionen Euro vergeben. „In Summe wurden somit 142,6 Millionen Euro an Aufträgen aus dem Hochbau für die heimische Wirtschaft vergeben“, schließt Wirtschafts- und Hochbaulandesrat Marco Tittler.


Quelle: Land Vorarlberg



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