Innsbruck: Was ändert sich 2021 bei der Müllgebühr?
Ausgabe von Restmüllsäcken im Magistrat derzeit nur mit Termin
Die städtischen Gebühren und Abgaben werden jährlich vom Gemeinderat bei der Budgetplanung bewertet und beschlossen. Mit einer Steigerung von 1,7 Prozent bewegt sich die Erhöhung der Abfallgebühren 2021 im üblichen Rahmen zwischen einem und zwei Prozent. Das Amt für Gemeindeabgaben schreibt die Gebühr zu Jahresbeginn den Innsbrucker Haushalten mittels Bescheid vor. Diese wird in vier gleichen Teilbeträgen eingehoben.
Berechnung der Müllgebühr
Die Abfall- oder Müllgebühr eines Haushalts setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: der Grundgebühr, die nach der Anzahl der Wohnräume und der Nutzfläche berechnet wird, sowie der sogenannten weiteren Gebühr. Deren Höhe ist abhängig von der Müllmenge in Litern, ausschlaggebend sind dabei die Anzahl der Personen und die wöchentlichen Entleerungen. „Aufgrund der Vorgabe der Müllabfuhrordnung beträgt die Mindestmenge 15 Liter pro Person eines Haushalts. Dabei wird jede Person gleichberechtigt mitgezählt, egal ob es sich um ein Baby, ein Kind oder einen Erwachsenen handelt“, klärt Referatsleiterin Mag.a Laura Ruschitzka auf.
Keine Tonne? Kein Problem!
Eine besondere Regelung für die Restmüllentsorgung nehmen rund 1.900 private GrundbesitzerInnen in Anspruch, deren Müllmenge weniger als 60 Liter pro Woche beträgt. Diese benötigen keinen Müllbehälter, sondern Restmüllsäcke, die das Referat Gemeindeabgaben bis 31. März 2021 ausgibt. Deren Abholung ist auch später möglich, allerdings wird das Jahreskontingent entsprechend reduziert. Aufgrund der Covid-19 Maßnahmen im Rathaus wird um eine Terminvereinbarung gebeten, telefonisch unter +43 512 53 60 2207 und 2209 oder per E-Mail an [email protected]. Eine Abholung in den Bürgerbüros Arzl und Igls ist aktuell nicht möglich.
Apropos Abholung: nur schwarze Säcke mit dem Innsbruck-Logo werden von der Müllabfuhr der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eingesammelt. Weitere Informationen: www.innsbruck.gv.at ? Bauen?Wohnen ? Steuern?Abgaben ? Abfall?Müllgebühr.
Rechenbeispiel
Für eine dreiköpfige Familie in einer Drei-Zimmer-Wohnung mit 70 Quadratmetern ergibt sich folgende Gebührenrechnung für den Restmüll:
2020 | 2021 | |
Grundgebühr | 42,67 | 43,50 |
Weitere Gebühr | 96,26 | 97,81 |
Gesamt | 138,93 | 141,31 |
Die jährliche Restmüll-Gebühr erhöht sich 2021 für diesen Haushalt um 2,38 Euro. Nicht berücksichtigt ist die Gebühr für Biomüll, dessen Entsorgung mit Ausnahme von Eigenkompostierung ebenfalls verrechnet wird. Getrennte Abfälle wie Plastik, Glas, Metall und Papier gelten als Wertstoffe und werden kostenfrei entsorgt.
Quelle: Stadt Innsbruck