Salzburg: Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg
Für Bezieher einer Mindestpension / Anträge bis 15. Dezember in der Gemeinde oder online möglich
(HP) Auch heuer gibt es wieder eine Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg für Mindestpensionistinnen und –pensionisten. Anträge können bei der Wohnsitzgemeinde oder online gestellt werden.
50 Euro beträgt die Unterstützung für alle, die Ausgleichzulagenzahlungen erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 844 Euro an Einkommen bleibt. Für Ehepaare beziehungsweise Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1.269 Euro.
Pewny: „Unterstützung für alle mit Mindestpension.“
„Die Weihnachtsbeihilfe der Salzburger Landeshilfe soll einen finanziellen Beitrag für Salzburgs Mindestpensionistinnen und -pensionisten leisten. Ich danke allen, die mit ihrer Spende an die Salzburger Landeshilfe die Beihilfe ermöglichen“, so Soziallandesrat Christian Pewny. Im Vorjahr wurden knapp 900 Salzburgerinnen und Salzburger mit der Weihnachtsbeihilfe unterstützt.
Anträge bis 15. Dezember
Beantragen kann man die Weihnachtsbeihilfe bis 15. Dezember entweder bei der Wohnsitzgemeinde, per Post an die Sozialabteilung des Landes, Fischer-von-Erlach-Straße 47, 5020 Salzburg, oder online. Auch Salzburgs Seniorenorganisationen helfen bei der Antragstellung.
Quelle: Land Salzburg