Wien: Weniger Leid bei Tier und Mensch - TierschützerInnen begrüßen wichtigen Schritt gegen unseriösen Welpenhandel

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Foto: Hunde / pixabay / kimhester / Symbolbild
20 Sep 18:30 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Tierschutzombudsstelle Wien hatte Reparatur der Tollwutbestimmungen für Hunde-Importe gefordert / Weitere Änderungen notwendig

Die heute vom für Tierschutz zuständigen Bundesminister Wolfgang Mückstein angekündigte Änderung der Einreisebestimmungen für Hundewelpen nach Österreich ist aus Tierschutzsicht ein wichtiger Schritt gegen den florierenden Handel mit Tierbabies aus dem Ausland. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf erkannt hat und unserer Forderung nachkommt, die in Österreich geltende längst nicht mehr zeitgemäße Ausnahmeregelung bezüglich der Einfuhr von nicht gegen Tollwut geimpften Hunden zu kippen“, so Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. Um noch gezielter gegen illegale AnbieterInnen aus dem Ausland vorzugehen, sind jedoch weitere Änderungen im Tierschutzgesetz notwendig.

Bislang ist es in Österreich möglich, Hunde- und Katzenwelpen ohne Tollwutimpfung bereits ab einem Alter von 8 Wochen ins Land zu verbringen. Dafür muss der/die VerkäuferIn lediglich bescheinigen, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dank dieser Ausnahmeregelung hatten unseriöse professionelle WelpenhändlerInnen bislang leichtes Spiel, ihre oftmals kranken und aus zweifelhaften Quellen stammenden Tiere zum Verkauf nach Österreich zu bringen. „Besonders in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, zu welch unsäglichem Leid dieses Schlupfloch bei den Tieren und Menschen führt. So ist etwa die Zahl der an Parvovirose erkrankten Welpen – einer für solche Auslandstiere typischen, oftmals tödlich verlaufenden Infektionskrankheit – alleine auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien um 40 Prozent gestiegen“, so Persy.

Kontrolle und weitere Gesetzesänderungen notwendig

Dürfen die Welpen künftig erst ab einem Alter von 15 Wochen mit wirksamen Tollwutschutz nach Österreich verbracht werden, sind sie für den klassischen Welpenhandel wesentlich weniger „attraktiv“. „Unsere Hoffnung ist, dass dieses schmutzige Geschäft auf Kosten der Tiere und Menschen damit abnimmt“, so Persy. „Dafür ist es enorm wichtig, dass die neue Regelung auch entsprechend kontrolliert und Vergehen gestraft werden. Die WelpenhändlerInnen sollen wissen: Österreich duldet ihre miesen Machenschaften nicht mehr!“

Um weitere Möglichkeiten zu schaffen, rigoros gegen illegale AnbieterInnen vorzugehen, fordert die Tierschutzombudsstelle Wien eine Anpassung der Regelungen für das öffentliche Anbieten von Tieren im Internet im Tierschutzgesetz. Einen konkreten Vorschlag hat der renommierte Tierschutzrechtsexperte Wolfgang Wessely im Auftrag der Tierschutzombudsstelle bereits im Dezember 2020 vorgelegt. „Mit diesem Maßnahmen-Paket, das unter anderem die Ausdehnung der Strafbarkeit auf im Ausland ansässige Welpen-VerkäuferInnen beinhaltet, könnten die unseriösen und illegalen HändlerInnen empfindlich getroffen werden“, ist sich Eva Persy sicher.

„Corona-Welpen“ am Fließband nach Österreich importiert

Während der Corona-Pandemie war die Nachfrage nach vierbeinigen BegleiterInnen so hoch, dass professionelle TierhändlerInnen „am Fließband“ Welpen produziert bzw. in den östlichen Nachbarländern eingekauft und nach Österreich verbracht haben. „Die Suchanfragen zum Thema „Welpen kaufen“ sind während Corona um 120 Prozent gestiegen“, berichtet Persy aus den Auswertungen der Tierschutzombudsstelle Wien. „Alleine in Wien wurden rund 70 Prozent mehr Sachkundenachweise für neue HundehalterInnen ausgestellt.“ In der Tierschutzombudsstelle ist eine Vielzahl an Meldungen von verzweifelten HalterInnen eingegangen, die mit kranken oder anderweitig auffälligen Tieren überfordert waren. Persy: „Sollten uns in der kalten Jahreszeit erneut Einschränkungen drohen, die manche Menschen mit der Freude über ein eigenes Tier mindern wollen, dann ist durch die geänderten Tollwutbestimmungen jetzt die Hoffnung da, dass wir nicht exakt das gleiche Drama erleben wie im letzten Winter.“

Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) setzt sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.


Quelle: Stadt Wien



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