Innsbruck: Wie umgehen mit befristeten Verträgen und Delogierungen?
Die Workshop-Reihe zur Evaluierung der Richtlinien geht im neuen Jahr weiter
Anfang Oktober 2022 starteten die Workshops zur Überarbeitung der Vergaberichtlinien für städtische Wohnungen. Die komplexe Querschnittsmaterie wurde inhaltlich in mehrere Blöcke aufgeteilt – Themen wie Zielgruppen und Wohnungsnotfälle wurden bereits diskutiert. Der TeilnehmerInnenkreis setzt sich aus MandatarInnen aller Fraktionen im Gemeinderat, der Stadtplanung, der Wohnungsvergabe sowie der Abteilung Wohnbauförderung des Landes und der Bauträger Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG), Neue Heimat Tirol (NHT) und TIGEWOSI zusammen.
Am Freitag, 13. Jänner 2023, stand die Frage nach der Möglichkeit der Befristung von Mietverträgen und der Umgang mit Delogierungen im Fokus. „Derzeit sind Mietverträge für städtische Wohnungen nur in den seltensten Fällen befristet – die Sicherheit eines unbefristeten Vertrags ist, neben der günstigen Miete, für viele ein Anreiz, sich um eine städtische Wohnung zu bemühen“, betont Bürgermeister Georg Willi im Rahmen des Workshops und führt weiter aus: „Es gibt Überlegungen, Verträge künftig zu befristen. Auf die technische Lebensdauer von Gebäuden etwa, die mit 67 Jahren – also noch immer eine sehr lange Zeit – anberaumt werden kann.“ Eine andere Möglichkeit für die Befristung von Mietverträgen für städtische Wohnungen wäre, nach einem gewissen Zeitraum zu überprüfen, ob die MieterInnen nach wie vor alle Förderkriterien bzw. den Anspruch auf eine städtische Wohnung erfüllen. „Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Die Frage nach einer möglichen Befristung ist aber eine sehr sensible und muss gut abgewogen werden“, erläutert Innsbrucks Stadtoberhaupt.
Delogierungen nur in absoluten Ausnahmefällen
Je nach Thema werden auch externe ExpertInnen zu den Workshops eingeladen – am heutigen Workshop nahmen VertreterInnen von Sozialeinrichtungen, unter anderem DOWAS und Verein für Obdachlose, teil. Vor allem beim Thema Delogierungen war ihre Fachkenntnis wichtig. Die Entscheidung, ob eine Räumungsklage eingebracht wird, liegt derzeit bei den Bauträgern. Wer aus einer städtischen Wohnung delogiert wird, ist anschließend für drei Jahre gesperrt, in weiterer Folge muss auch der Wohnungsausschuss beraten, ob sich die betreffende Person wieder bewerben darf. Gründe können Mietrückstände oder unleidliches Verhalten, das sich auch negativ auf das Zusammenleben mit anderen MieterInnen der Hausgemeinschaft auswirkt, sein. „Bauträger gehen mit dem Mittel der Räumungsklage sehr behutsam um und wenden es nur an, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht. In Bezug auf städtische Wohnungen kann sich hier aus meiner Sicht die Frage stellen, wie sinnvoll sie sind. Betroffene Menschen tun sich in der Regel auf dem privaten Wohnungsmarkt noch schwerer, eine Wohnung zu finden“, erklärt Bürgermeister Willi dazu.
Workshops zu den Vergaberichtlinien für städtische Wohnungen
Die Inhalte der Diskussionen in den Workshops dienen den zuständigen Ämtern als Entscheidungsbasis für einen neuen Richtlinien-Entwurf. Der entsprechende Vorschlag wird anschließend den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Für 2023 sind noch fünf Termine zu den Themen Mietkosten und Preissteigerungen im Wohnbau, Nachbarschaftskonflikte, Maßnahmen für ein gutes Zusammenleben, Beschaffung von Grundflächen und Vergabesystem eingeplant.
Quelle: Stadt Innsbruck