Wien: Bundesliga- Fußballspiels SK Rapid Wien gegen SK Sturm Graz
Für das Bundesliga-Spiel SK Puntigamer Sturm Graz – SK Rapid Wien am 02.06.2019 wird ein Sicherheitsbereich errichtet.
Polizei Steiermark:
Die Landespolizeidirektion Steiermark, SVA, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.
Polizei Wien:
Bezüglich des im Allianz-Stadion stattfindenden Fußballspiels zwischen SK Rapid Wien und SK Sturm Graz werden die Verordnungen über den Sicherheitsbereich bei Sportgroßveranstaltungen gem. § 41/1 SPG sowie die Durchsuchungsanordnung bei Großveranstaltungen gem. § 41/1 SPG kundgemacht. Diese können auf der Homepage der LPD Wien unter http://polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx eingesehen werden.
Das Fußballspiel ist aus polizeilicher Sicht als Risikospiel eingestuft.
Es werden insgesamt 450 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sein, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.
Quelle: LPD Wien, LPD Stmk