Der Internationale Day Against HOmophobie, Biphobie, Inter- und Transphobie wird jedes Jahr am 17. Mai begangen
"In einer liberalen Gesellschaft und in unserer Regenbogenhauptstadt Wien haben Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie keinen Platz!", sagt Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr anlässlich des heurigen IDAHOBITs. Die Stadt Wien hat eine lange Tradition in der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen und ermutigt alle Menschen, ihre Beziehungen und ihre Geschlechtsidentität offen und selbstbewusst zu leben. "Um gerade junge LGBTIQ-Personen auf diesem Weg zu unterstützen, schaffen wir ein Queeres Jugendzentrum in Wien, eröffnen den Regenbogenmonat Juni mit der schon traditionellen Hissung der Regenbogenfahne am Wiener Rathaus und setzen mit dem Denkmal für Männer und Frauen, die Opfer der NS-Homosexuellenverfolgung wurden, ein weiteres wichtiges Koalitionsvorhaben im LGBTIQ-Bereich um", so Wiederkehr.
"Der Kampf für Akzeptanz und Gleichbehandlung muss jeden Tag aufs Neue geführt werden – in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz und gerade auch auf politischer Ebene", so Wiederkehr. Einmal mehr fordert die Stadt Wien daher das sogenannte Levelling-Up des Gleichbehandlungsgesetzes, um endlich alle Menschen in allen Lebensbereichen vor Diskriminierung zu schützen.
„Abgesehen davon, dass alle Diversitätsdimensionen gleich gut vor Diskriminierung geschützt werden sollten, brauchen wir dieses Levelling-Up ganz konkret, um haarsträubende Situationen in Zukunft zu vermeiden: Wenn zwei lesbische Frauen wegen eines Begrüßungskusses aus einem Wiener Kaffeehaus geworfen werden können oder ein schwuler Mann einen Mietvertrag nicht bekommt, weil der Vermieter ‚Schwule nicht mag‘, dann wird deutlich, dass wir das Levelling-Up brauchen, um den Alltag von LGBTIQ-Personen diskriminierungsfreier und gleichberechtigter zu machen“, sagt Wolfgang Wilhelm, Leiter der WASt-Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten.
Der IDAHOBIT, früher IDAHOT, wird seit 2005 jedes Jahr am 17. Mai begangen. Das Datum erinnert zum einen an § 175 des deutschen Strafgesetzbuches, der vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994 in Kraft war und sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, und zum anderen an den 17. Mai 1990, als die Weltgesundheitsorganisation WHO beschloss, Homosexualität nicht länger als Krankheit zu klassifizieren.
Quelle: Stadt Wien