Wien: Wiener Mindestsicherung 2023 - Bezugsquote seit 2019 unverändert bei 7 Prozent
35 Prozent der Bezieher*innen sind Kinder und Minderjährige. Immer mehr Erwerbstätige auf Mindestsicherung angewiesen.
Der Jahresbericht zur Wiener Mindestsicherung 2023 liegt nun vor und die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher im vergangenen Jahr betrug 142.001. Das sind 7.698 Personen mehr als im Vorjahr.
Sozialstadtrat Peter Hacker erklärt: „Trotz der exorbitanten Teuerung in den vergangenen Jahren hält sich die Mindestsicherungsquote seit 2019 stabil bei rund 7 Prozent. Das ist einerseits eine gute Nachricht, weil das bedeutet, dass wir einen Anstieg der Armut in Wien mit unseren Maßnahmen verhindern konnten. Andererseits ist es aber auch ein Auftrag, alles zu tun, um diese Menschen so schnell es geht in den Arbeitsmarkt zu bringen, damit sie und auch ihre Familien langfristig aus der Sozialhilfe herauskommen. Nichtsdestotrotz bleibt aber in Wien immer klar: Wir lassen niemanden zurück!“
Leiterin der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) der Stadt Wien, Agnes Berlakovich ergänzt: „Das Wachstum der Stadt bringt auch wachsende soziale Herausforderungen mit sich. Es ist unsere Aufgabe, diesen mit passenden Maßnahmen zu begegnen und sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die notwendige Unterstützung erhalten, um soziale Sicherheit und Chancengleichheit in Wien zu gewährleisten."
Wiens Bevölkerung wächst stark. Mindestsicherungsquote seit 2019 unverändert.
Der Bevölkerungsstand in Wien am 1. Jänner 2024 betrug exakt 2.005.760 Personen, was einem Zuwachs zum Vorjahr um +23.663 Personen entspricht. Das ist der zweitgrößte Bevölkerungsanstieg in den vergangenen fünf Jahren. Nichtsdestotrotz bleibt die Mindestsicherungsquote - der Anteil der Mindestsicherungsbezieher*innen an der Gesamtbevölkerung - in Wien gleichbleibend bei sieben Prozent. Dieser Wert ist seit 2019 unverändert.
44 Prozent der Bezieher*innen sind beim AMS zur Vermittlung gemeldet.
Rund 62.500 Mindestsicherungs-Bezieher*innen stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das bedeutet, dass sie zur Zeit beim AMS gemeldet sind und das AMS sie in den Arbeitsmarkt vermittelt. Das sind zum Beispiel Teilnehmer*innen im Jugendcollege, in Sprachkursen, in Qualifizierungskursen, beim Nachholen von Schulabschlüssen und in weiterführenden Ausbildungen. Umgekehrt bedeutet das, dass rund 79.500 (56%) der Mindestsicherungsbeziehenden dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Davon sind 52 Prozent (41.340 Personen) im Kleinkind- bzw. Vorschulalter oder Schüler*innen. Der Rest hat das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht (18%), ist dauerhaft arbeitsunfähig (11%) oder steht dem Arbeitsmarkt aufgrund von Betreuungspflichten oder dergleichen nicht zur Verfügung (19%).
35 Prozent aller Bezieher*innen sind Kinder und Minderjährige.
48.999 Minderjährige leben 2023 in Familien, die die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Das sind 4,3 Prozent mehr als im Vorjahr (+2.010 Personen). Der größte Anteil der Beziehenden entfällt auf Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr. Von den 48.999 minderjährigen Personen befinden sich 40.353 in der Altersgruppe der 0- bis 14-Jährigen, somit befinden sich 82 Prozent der Kinder im Vorschulalter oder sind schulpflichtig.
Immer mehr Erwerbstätige sind auf die Mindestsicherung angewiesen.
Im Vorjahresvergleich steigt die Anzahl der Beziehenden mit Erwerbseinkommen erneut, von 11.429 auf 12.161 Personen. Der Anstieg fällt zwar mit 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte geringer aus - im Jahr 2022 betrug er 13,5 Prozent -, dennoch zeigt die Entwicklung, dass immer mehr Erwerbstätige auf die Mindestsicherung angewiesen sind. 2023 sind es 7.956 erwerbstätige Männer und 4.205 erwerbstätige Frauen, die ihr Erwerbseinkommen mit Leistungen der Mindestsicherung aufstocken.
Drei Viertel der Bedarfsgemeinschaften sind trotz Einkommen auf die Mindestsicherung angewiesen.
Trotz anderer Einkommen sind 74 Prozent der Bedarfsgemeinschaften in der Mindestsicherung auf eine Unterstützung angewiesen. Das bedeutet, dass 74 Prozent (58.935 Bedarfsgemeinschaften) zwar eine Einkommensquelle haben, die Höhe des Einkommens ist jedoch so gering, dass das Einkommen durch Leistungen der Mindestsicherung ergänzt werden muss, um den gesetzlichen Mindeststandard der Bedarfsgemeinschaft zu erreichen.
Von den 12.485 jungen Erwachsenen in der Wiener Mindestsicherung beziehen 73 Prozent ein Einkommen, 21 Prozent beziehen ein Erwerbseinkommen, 14 Prozent ein sonstiges Einkommen (zB Kinderbetreuungsgeld) und 27 Prozent verfügen über gar kein Einkommen. 38 Prozent der jungen Erwachsenen in der Mindestsicherung beziehen eine AMS-Leistung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der jungen Beziehenden mit AMS-Einkommen um 15,4 Prozent (von 4.058 auf 4.683 Personen) erhöht. Der Grund hierfür liegt darin, dass die AMS-Leistungen einerseits unter dem gesetzlich definierten Existenzminimum liegen, und andererseits werden diese AMS-Leistungen im Gegensatz zur Mindestsicherung nicht valorisiert. 21 Prozent der jungen Erwachsenen, die Mindestsicherung beziehen, haben ein Erwerbseinkommen. Sie sind die zweitgrößte Gruppe der jungen Erwachsenen mit Einkommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist in dieser Gruppe ein Zuwachs von 6 Prozent zu beobachten (von 2.445 auf 2.591 Personen).
Multiple Krisen erforderten auch 2023 schnelle Hilfe abseits der Wiener Mindestsicherung.
Die Teuerung und die stark steigenden Energie- und Wohnkosten haben die Wiener Bevölkerung seit Beginn des Krieges in der Ukraine stark belastet. Als Reaktion darauf hat die Stadt Wien, wie auch bereits im Vorjahr, eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um eine schnelle und unkomplizierte Hilfe zu gewährleisten. Viele dieser Leistungen wurden automatisch angewiesen oder per Online-Ansuchen rasch abgewickelt. Im Jahr 2023 konnten folgende Maßnahmen zur Unterstützung der Wiener*innen umgesetzt werden: Wiener Energieunterstützung Plus, Wiener Energiebonus 23, Wiener Wohnungssicherung Plus, Wiener Wohnbonus 23 sowie die Wohnunterstützungspauschale. So konnte insgesamt 1,6 Millionen Mal bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Teuerung unterstützt werden.
Service
Alle Berichte sowie der Jahresbericht zur Wiener Mindestsicherung für 2023 sind ab der Kalenderwoche 41 in Vollversion unter diesem Link online: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma40/downloads.html
Quelle: Stadt Wien