Wien: Wiener Regierungsparteien setzten Reform des Stadtrechnungshofs in Gang
Auch Parteien- und Akademieförderungsgesetze werden neu geregelt; „Reform ist wichtiger Schritt hin zu sauberer Politik“
Die beiden Wiener Koalitionsparteien SPÖ und NEOS haben heute, Donnerstag, bei einem Mediengespräch im Rathaus eine Reform und Stärkung des Stadtrechnungshofs angekündigt. Der Stadtrechnungshof wird aus dem Wiener Magistrat gelöst und als eigenes Organ etabliert, um seine Unabhängigkeit weiter zu stärken. Er kann künftig die Parteifinanzen und die Finanzgebarung der Parteiakademien kontrollieren. Insgesamt werden mit der Neuerung sechs Gesetze neu geschaffen bzw. novelliert werden.
„Nach der Einführung eines Regierungsmonitors und einer Whistleblower-Plattform, der Reform der Untersuchungskommission oder auch der wichtigen einheitlichen Förderrichtlinien gehen wir mit der größeren Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofs jetzt den nächsten Schritt in Sachen Transparenz und Kontrolle“, kündigte NEOS Wien Klubobfrau Bettina Emmerling die Umsetzung eines Vorhabens aus dem Wiener Regierungsprogramm an. „Für volle Transparenz und noch mehr Kontrolle setzen wir als Fortschrittskoalition notwendige und wichtige Schritte. Das ist ein großer Wurf, für den wir auf konstruktive Gespräche mit allen Parteien setzen. Mit dem Begutachtungsverfahren streben wir durch bessere Transparenz einen breiten Konsens an und binden die breite Öffentlichkeit in den Prozess ein,“ ergänzte SPÖ-Gemeinderätin Barbara Novak. Der Fahrplan sieht vor, dass nach den Gesprächen mit den anderen Parteien und dem Begutachtungsverfahren im Herbst der Wiener Landtag die entsprechenden Gesetze verabschiedet, damit die Reformen mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten können.
Einmalige Amtszeit auf zwölf Jahre verlängert
Die Neuregelung beinhaltet unter anderem die Verlängerung der Amtszeit der Stadtrechnungshof-Direktor*innen auf zwölf Jahre, eine Wiederbestellung wird nicht mehr möglich sein. Bei Großvorhaben bei Bauten oder Dienstleistungen muss eine Kostenüberschreitung von 30 Prozent oder mehr dem Stadtrechnungshof gemeldet werden. Außerdem benötige der Stadtrechnungshof für die eigenständige und weisungsfreie Umsetzung in Zukunft eine größere personelle Ausstattung, denn nur so könne den Buchstaben des Gesetzes Bedeutung verliehen werden, erläuterte Gemeinderätin Novak.
Der Stadtrechnungshof kann künftig durch die Änderung des Parteienförderungsgesetzes die Parteifinanzen und die Finanzgebarung der Parteiakademien kontrollieren. Bei Verstößen können Förderungen oder Akademiegelder zurückgefordert werden. Außerdem sieht das Gesetzespaket die Senkung der Wahlkampfkosten um 1 Million auf maximal 5 Millionen Euro pro Partei vor; bei einer Überschreitung sind – analog zu den Regelungen im Bund – empfindliche Strafen von bis zu 200 Prozent der Überschreitung vorgesehen.
Weitere Informationen: NEOS-Kommunikation: +43 650 405 17 43; SPÖ Wien Rathausklub: +43 1 4000 81923
Quelle: Stadt Wien