Wien: Wiener Tierschutzombudsfrau - Wann kommt echtes Aus für Schweinequalen?
Mehr Tierwohl durch Haltungskennzeichnung und Aufklärung der Konsument*innen
„Die Österreicherinnen und Österreicher wollen einfach nicht, dass Schweine in eigenen Exkrementen liegen und auf Spaltenböden stehen müssen – das sogenannte Tierschutzpaket 2022 der Bundesregierung hat bisher kein Schwein von seiner Qual erlöst“, betont die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy anlässlich aktuell vom Verein gegen Tierfabriken veröffentlichter Aufnahmen aus einem Schweinestall, der angeblich sogar ein AMA-Betrieb sein soll. Angesichts des Versagens in der Tierschutzgesetzgebung fordert Persy eine Forcierung der Aktivitäten rund um eine Einführung der Haltungskennzeichnung für tierische Produkte in Österreich.
Das Tierschutzpaket 2022 war von der Regierung öffentlich als Meilenstein für eine verbesserte Schweinehaltung verkauft worden. Dass es sich bei dem angekündigten „Verbot der Vollspaltenböden“ um eine Mogelpackung handelt, hatte die Wiener Tierschutzombudsstelle bereits unmittelbar nach Verkündung kritisiert. Diese antiquierte und tierfeindliche Form der Schweinehaltung stößt besonders in Wien auf Ablehnung. So hatte der Wiener Landtag die Bundesregierung bereits im Mai 2019 per Resolutionsantrag aufgefordert, die Haltung auf Vollspaltenböden zu verbieten und einen eingestreuten Liegebereich für die Tiere gesetzlich vorzuschreiben.
Selbst die von Regierungsseite im vergangenen Jahr angekündigten kurzfristigen Maßnahmen scheinen ins Stocken geraten zu sein. „Wo bleiben die versprochenen Verbesserungen für die Schweine? Statt einer Haltung auf geschlossenen Böden mit Einstreu, wie es sich die Bevölkerung wünschen würde, sollen diese hochintelligenten und sensiblen Tiere offensichtlich weiterhin unter unwürdigen Bedingungen über den eigenen Ausscheidungen leben müssen“, so Persy.
Auch für die fernere Zukunft der österreichischen Schweine ist Schlimmes zu befürchten: Wenn die Evaluierung der Haltungssysteme etwa ergibt, dass das derzeit für Neu- und Umbauten geltende System unter Berücksichtigung der ökonomischen und arbeitstechnischen Anforderungen als „mindeststandardtauglich“ angesehen wird, „dann werden auch weit nach 2040 die Schweine in Österreich ihr kurzes Leben noch immer auf harten Betonspalten über ihren eigenen Exkrementen verbringen müssen!“
Aufgrund der mangelnden gesetzlichen Vorgaben für eine tiergerechtere Haltung der Schweine in Österreich habe die Regierung ihre Aufgabe, für mehr Tierwohl zu sorgen, aktuell an die Konsument*innen abgetreten. „Diese entscheiden an der Verkaufstheke und im Supermarkt, welche Haltungsformen unterstützt werden“, so Persy. „Dafür brauchen sie jedoch klare und transparente Informationen zu den einzelnen Produkten.“
Die Wiener Tierschutzombudsfrau fordert daher eine rasche Umsetzung einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung. „Es gibt dazu bereits Ansätze und Modelle aus anderen Ländern, die für den österreichischen Markt adaptiert werden können. Das Rad muss hier also nicht neu erfunden werden. Stattdessen könnte es so weit vor 2040 zu Verbesserungen für die Schweine kommen, nämlich dann, wenn die Konsument*innen das Spaltenböden-Fleisch erkennen und einfach im Regal liegen lassen können.“
Aktuell geben die Einkaufsratgeber der Tierschutzombudsstelle Wien Aufschluss über die Tierwohl-Standards hinter den Gütesiegeln, Markenprogrammen und Labels und helfen so, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Das Thema „Haltungskennzeichnung“ wird auch am heurigen Tier&Recht-Tag der Tierschutzombudsstelle Wien am 6. Dezember Thema sein.
„Der Preis für billige, nach den gesetzlichen Mindestbedingungen produzierte tierische Massenware „made in Austria“ ist hoch. Dieses System produziert nur Verlierer. Dass sich die Bundesregierung nicht an den fortschrittlichen, praxistauglichen Beispielen orientiert, sondern weiterhin auf längst veraltete Standards setzt, um die österreichischen Bäuerinnen und Bauern in die Zukunft zu führen, ist tragisch für Mensch und Tier“, so Persy abschließend.
Quelle: Stadt Wien