Tirol: Winterreifenausrüstungsverpflichtung

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Winterreifen - Symbolbild
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27 Okt 11:13 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Winterreifenausrüstungs- und Schneekettenmitnahmeverpflichtung

Trotz der noch spätherbstlichen milden Wetterbedingungen gilt nichtsdestotrotz ab 01. November in Österreich die Winterreifenpflicht. Aus diesem Grund ergeht an alle Fahrzeuglenker die Erinnerung, gerade jetzt zu Beginn der kalten Jahreszeit und speziell in den kommenden Wintermonaten das Fahrverhalten den wechselnden Witterungsbedingungen (z.B. Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) entsprechend anzupassen, um das Unfallrisiko zu minimieren. Zusätzlich zum angepassten Fahrverhalten trägt auch die den Vorschriften entsprechende Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge zur Hebung der Verkehrssicherheit im Winter entscheidend bei.

Fahrzeugkategorien für die eine situative Winterreifenpflicht gilt:
• PKW und LKW bis 3,5 t (Klasse M1 oder N1 oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges):
- Winterreifenpflicht vom 1. November – 15. April-? bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis

Bei PKW und LKW bis 3,5 t müssen auf allen Rädern entsprechende Winterreifen montiert sein, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen. Als winterliche Fahrbahnverhältnisse führt das Gesetz beispielhaft Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an.

Wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden.

Nicht nur bei Schnee- und Eisfahrbahnen weisen Winterreifen eine bessere Griffigkeit auf als Sommerreifen. Bei niedrigeren Temperaturen verhärtet sich die Gummimischung bei Sommerreifen, wodurch sich die Haftung der Reifen auf der Fahrbahn verschlechtert und z.B. beim Bremsen zur Verlängerung des Bremsweges führt.

Bei Fahrzeugen bis 3,5 t gilt zwar "nur" eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht, trotzdem wird empfohlen, entsprechende Winterreifen zu verwenden. Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen nämlich an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis führen und dann gilt auch für diese Fahrzeuge die Winterreifenpflicht.

Fahrzeugkategorien für die Winterreifen- und Kettenmitnahmeverpflichtung gilt:
• Omnibusse: (Klasse M2 und M3) Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
o Winterreifenpflicht 1. November – 15. März
o Schneekettenmitführverpflichtung 1. November – 15. April
• LKW: (Klasse N2 und N3)
Fahrzeuge für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
o Winterreifenpflicht 1. November – 15. April
o Schneekettenmitführverpflichtung 1. November – 15. April
Für LKW und Busse gilt, dass Winterreifen zumindest auf den Rädern einer Antriebsachse montiert sein müssen.

Hinweis zur Verwendung von Spikereifen:
Die Verwendung von Spikereifen ist jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. Mai des nächsten Jahres erlaubt.

Schwerpunktkontrollen der Polizei
Die Tiroler Polizei wird in den kommenden Wochen die Einhaltung der Winterreifenpflicht verstärkt kontrollieren. Bei besonderen Schwerpunktaktionen werden auf allen wesentlichen Transitrouten vor allem Schwerfahrzeuge über 3,5 t auf die bestehende Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen und der Mitnahme von Schneeketten einer besonderen Kontrolle unterzogen.

Verstöße gegen die bestehende Regelung werden können mit Organstrafverfügung bzw. mit einer Anzeige an die Behörde geahndet werden. Der Strafrahmen für Anzeigen bei der Behörde liegt bei € 5.000,-. Für den Fall, dass durch die Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten auf Grund der Fahrbahnverhältnisse oder der beabsichtigten Fahrtstrecke eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, ist die Polizei berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges unter Anwendung von geeigneten Zwangsmaßnahmen zu hindern (z.B. Abnahme der Fahrzeugschlüssel, Anbringen von technischen Sperren etc.).

Die Polizei appelliert an ALLE Fahrzeuglenker*innen während der Wintermonate mit entsprechender Winterausrüstung unterwegs zu sein, da bereits einzelne nicht korrekt ausgerüstete Fahrzeuge oftmals ausreichen können, um bei ungünstigen Fahrbahnverhältnissen den gesamten Verkehr lahm zu legen.



Quelle: LPD Tirol



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