Salzburg: Wohnbauförderung - Neue Vergabekriterien beschlossen
Sprachnachweise für Drittstaatsangehörige notwendig / Gesetz soll 2025 in Kraft treten
(HP) Am Freitag haben Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek und Landesrat Martin Zauner das neue Salzburger Wohnbauförderungsgesetz vorgestellt. Im präsentierten Gesetzespaket gibt es eine bedeutende Änderung für Drittstaatsangehörige bei der Zuerkennung von geförderten Mietwohnungen. Diese müssen ab kommenden Jahr unter anderem einen Nachweis über Deutschkenntnisse erbringen.
Beantragen können die neue Wohnbauförderung Österreicher oder EU-Staatsbürger. Der Förderanspruch ergibt sich bei Miete und Eigentum jeweils aufgrund der Haushaltsgröße und einem maximal möglichen Netto-Haushaltseinkommen. Drittstaatsangehörige müssen bei der Anerkennung für eine geförderte Mietwohnung eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Ein Überblick:
- Seit fünf Jahren dauerhaft in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben: Jedenfalls 24 Monate in fünf Jahren oder bei längerem Aufenthalt 60 Monate.
- Einen Nachweis für die deutsche Sprache, mindestens auf A2-Niveau muss erbracht werden.
Svazek: „Salzburger Integrationsweg fortführen.“
Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betont dazu: „Uns war besonders wichtig, dass der eingeschlagene Weg in der Integration fortgeführt wird und dieser auch in der Wohnbauförderung Einzug hält. Man muss der deutschen Sprache mächtig sein, wenn man die teuerste Sozialleistung eines Landes in Anspruch nimmt.
Zauner: „Stimmiges Gesamtpaket.“
Für Wohnbaulandesrat Martin Zauner ist „das neue Gesetz auf die Bedürfnisse der Salzburger ausgerichtet. Für mich ist es ein rundes und in sich stimmiges Gesamtpaket für leistbares Wohnen. Dabei werden nicht nur die Wohnbauförderung novelliert, sondern ebenso die Raumordnung und baurechtliche Gesetze, damit auch die Baukosten in Zukunft sinken“, so Zauner.
Quelle: Land Salzburg