Salzburg: Wohnbauförderung wird flexibler
Ausnahme vom Baubeginnverbot bei Nachverdichtungen soll künftig möglich sein
(LK) Die Regierungsparteien bringen morgen, Mittwoch, einen Initiativantrag bei der Plenarsitzung ein, mit dem das Baubeginnverbot vor Zusicherung der Wohnbauförderung bei Nachverdichtungen flexibler gestaltet werden soll. Die Förderung des Ausbaus von Dachgeschossen in größeren Wohneinheiten soll damit auch nach bereits erfolgten Bauarbeiten möglich werden.
LR Martin Zauner will mit einer Novelle der Wohnbauförderung konkrete Projekte ermöglichen.
Bei der Nachverdichtung in älteren Mehrparteien-Wohnobjekten ist es mitunter notwendig, vor Beginn des Ausbaus des Dachgeschosses zur Vorbereitung Arbeiten an der Gebäudehülle und teilweise auch im Innenbereich durchzuführen. Das ist bisher nach dem Wohnbauförderungsgesetz nicht vor der Förderzusicherung möglich. Die Regierungsparteien wollen das mit einem Initiativantrag in der morgigen Haussitzung ändern.
Zauner: Grünes Licht für „Lehener Vierkanter“
Der für Wohnbau zuständige Landesrat Martin Zauner betont: „Bis zur Umsetzung der großen Gesetzesnovelle werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum flexibler zu werden und beispielsweise Nachverdichtung rascher und einfacher zu ermöglichen.“ Bei bisher leerstehenden Dachgeschossen, auf die der Antrag abzielt, gibt es einiges an ungenutztem Potenzial.
Novelle ermöglicht Wohnbau-Projekt
Konkret wird mit dieser Mini-Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes für das Projekt Lehener Vierkanter die Neubauförderung für den gemeinnützigen Wohnbau ermöglicht. „Es war für die Umsetzung des Bauprojekts notwendig rasch zu agieren, weil sonst das jahrelang schlummernde Projekt weiter verzögert worden wäre. Wir haben hier in Abstimmung mit der Stadt Salzburg und dem Bauträger GSWB rasch reagiert und gesetzlich die Rahmenbedingungen für die Errichtung von 28 Mietwohnungen geschaffen“, freut sich Zauner über die pragmatische Lösung.
Ausnahmen vom Baubeginnverbot
Die Gesetzesinitiative der Regierungsparteien soll künftig ermöglichen, dass für den Ausbau von Dachgeschossen Vorarbeiten noch vor der Zusicherung der Wohnbauförderung erlaubt sind. Bisher gilt dafür ein Baubeginnverbot. Die vom Verbot ausgenommenen Abbruch-, Abriss-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten werden dabei nicht als förderbare Baukosten anerkannt werden. Alle anderen Kosten für die Neuerrichtung von Wohnraum in ungenutzten Dachgeschossen werden jedoch anerkannt.
Nächste Schritte
Der Initiativantrag der Regierungsparteien wird morgen, Mittwoch, im Landtag eingebracht. Sofern der Landtag zustimmt, wird der Antrag dann dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Eine mögliche Kundmachung erfolgt nach einem entsprechenden Beschluss in Ausschuss und Plenum.
Quelle: Land Salzburg