Vorarlberg: Wohnbaupaket - Massive Eindämmung von Investorenmodellen
LH Wallner und LR Tittler: „Wohnpaket“ geht in Begutachtung; Änderungen u.a. Raumplanungsgesetz, im Baugesetz und im Zweitwohnsitzgesetz
Bregenz (VLK) – „Unterschiedliche gesetzliche Anpassungen sollen dazu beitragen, die Situation am Wohnungsmarkt zu entspannen“, teilen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler anlässlich des Starts der Begutachtungsphase von mehreren Gesetzesentwürfen mit. Ziel ist es u.a., die weitere Entwicklung am Grundstücksmarkt positiv zu lenken und mehr Wohnraum zu aktivieren. Dazu gehören strenge Regelungen zur massiven Eindämmung von Investorenmodellen. Auch das Raumplanungsgesetz, das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz sowie das Baugesetz werden in Teilen novelliert und liegen bis 19. Mai 2023 zur Begutachtung auf.
Nach der Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien und der damit verbundenen
Vereinfachung des Fördersystems sowie dem erfolgten Auftakt zur Umsetzung des Bodenfonds Vorarlberg werden nun weitere Maßnahmen für die Umsetzung des von der Landesregierung geschnürten Wohnpakets gesetzt, erklären Landeshauptmann Wallner und Landesrat Tittler zum Start der Begutachtungsphase.
Verschärfung der Ferienwohnungsregelung
Konkret wird das Raumplanungsgesetz hinsichtlich der Verschärfung der Ferienwohnungsregelungen zur Verhinderung sogenannter Investorenmodelle novelliert. Solche Investorenmodelle wurden in den letzten Jahren mitunter dazu genutzt, die bestehenden Ferienwohnungsregelungen zu umgehen, was wiederum einige Tourismusgemeinden veranlasst hat, Bausperren zu erlassen.
Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken und die Wirtschaftsstrukturen in den Tourismusgemeinden zu schützen, sollen künftig Wohnungen und Wohnräume, an denen Wohnungseigentum begründet wird, dann als Ferienwohnungen gelten, wenn sie Teil einer betrieblichen oder sonst funktionalen Einheit eines Beherbergungsbetriebes sind. Hierfür muss eine entsprechende Ferienwohnungswidmung vorliegen, ansonsten entspricht die Ferienwohnung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. „Wenn die Gemeinde aber gewisse Investorenmodelle zulassen möchte, weil sie aus ihrer Sicht strukturverträglich und sinnvoll sind, so kann sie das punktuell tun. Damit stärken wir die Kompetenzen und Handlungsspielräume der Gemeinden“, so Wallner und Tittler.
Die Regelungen wurden in einem breiten und intensiven Prozess gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und externen Experten und Expertinnen erarbeitet. Ziel war die Abstimmung von treffsicheren Regelungen, die den durchaus unterschiedlichen Anforderungen aus den betroffenen Talschaften entsprechen. „Ich bin davon überzeugt, dass wir das mit der vorliegenden Lösung für diese komplexe Thematik geschafft haben“, so Landesrat Tittler.
Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau
Weiters soll im Flächenwidmungsplan künftig eine Berücksichtigung des förderbaren Wohnbaus als Vorbehaltsfläche ermöglicht werden. Als förderbar gilt dabei, wenn die objektbezogenen Voraussetzungen der Wohnbauförderungsrichtlinien eingehalten werden. „Die Widmung soll dazu beitragen, dass auf diesen Flächen jedenfalls die günstigen Voraussetzungen der Wohnbauförderung eingehalten werden müssen“, ergänzt Landesrat Tittler.
Im Raumplanungsgesetz ist auch eine Photovoltaik-Pflicht für Einkaufszentren, eine Erweiterung der Bestandsregelung auf Gebäude im Freihaltegebiet sowie eine Präzisierung im Bereich der Sondergebiete auf Basis des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom September 2022 vorgesehen. Weitere Inhalte, die im Raumplanungsgesetz geändert werden sollen, wurden aus den Ergebnissen der im Jahr 2021 durchgeführten Evaluierung abgeleitet.
Durch eine Erweiterung der Zweitwohnsitzabgabe sollen zukünftig sowohl als Zweitwohnung genutzte Wohnungen als auch Leerstand der reformierten Abgabe unterliegen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Wohnungen, die für berufliche, Ausbildungs- oder Pflegezwecke als Zweitwohnung benötigt werden oder die im Rahmen des Projekts der Landesregierung „Sicher Vermieten“ zur Aktivierung von Leerstand zur Miete angeboten werden.
Auch das Baugesetz wird in einzelnen Punkten, die hauptsächlich aufgrund der Anpassungen im Raumplanungsgesetz erforderlich sind, geändert. Außerdem sollen im Umkreis von Seveso-Betrieben zukünftig Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.
Innerhalb der nächsten vier Wochen können unter Aktuelle Begutachtungsentwürfe Stellungnahmemöglichkeit (vorarlberg.at) Stellungnahmen und Anregungen zu den aktuellen Gesetzesentwürfen abgegeben werden.
Quelle: Land Vorarlberg