Salzburg: Wohnpaket bringt große Entlastung für Bürger
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
Landesregierung präsentiert neues Wohnbauförderungsgesetz / Bautechnik und Raumordnung werden geändert / Umsetzung Anfang 2025
(LK) Aktuell ist Bauen und Wohnen in Salzburg zu teuer. Die neue Salzburger Landesregierung hat daher ein umfassendes Maßnahmenbündel geschnürt, damit sich Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach den eigenen vier Wänden wieder erfüllen können. „Unser Ziel ist es leistbares Wohnen und günstigeres Bauen zu ermöglichen. Damit wollen wir den Salzburgerinnen und Salzburgern bei der Erfüllung ihres Wohntraums Sicherheit geben“, so die Spitzen der Salzburger Landesregierung.
Als erstes wird nun das Wohnbauförderungsgesetz komplett neu auf die aktuellen Bedürfnisse abgestimmt und soll heuer noch im Landtag beschlossen werden. Genauso wie die Änderungen im Raumordnungsgesetz und im Baurecht.
Regierungsspitzen stellen Gesamtpaket vor
Rund ein Jahr haben Politik, Verwaltung und alle Fachbereiche an diesem Gesamtpaket gearbeitet, das sowohl die Wohnbauförderung als auch die Raumordnung und die Bautechnik umfasst. „Wir drehen an sämtlichen Stellschrauben, um dieses Gesamtpaket für leistbares Wohnen in Salzburg zu ermöglichen“, so Landeshauptmann Haslauer. „Uns war es wichtig, den Zugang vor allem für die heimische Bevölkerung sicherzustellen und das Wohnen wirklich günstiger wird“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Svazek. „Das neue Wohnbauförderungsgesetz ist für Mieter und Eigentümer eine zukunftsfähige Basis. Es ist auf die Bedürfnisse der Salzburger ausgerichtet“, betont Landesrat Zauner.
Einfaches Fördersystem bringt viele Vorteile
Das Ziel der neuen Förderung und Gesetzesänderungen ist klar: Bauen und Wohnen in Salzburg muss wieder günstiger werden und das Fördersystem wird vereinfacht. Konkret wird es im Mietwohnbau künftig einen fixen Förderbetrag pro Quadratmeter geben, mit dem die Gemeinnützigen Wohnbauträger rechnen können. Bei privatem Eigentum werden Direktzuschüsse ausbezahlt und es kann auch eine Unterstützung bei der Kreditrückzahlung gewährt werden. Das heißt, es wird zusätzlich zum bestehenden Einmalzuschuss einen rückzahlbaren Annuitätenzuschuss angeboten. Zudem wird der Einstieg ins Eigentum durch das neue Mietkauf-2.0.-Modell erleichtert.
Festlegung Grundstückverwendung vor Umwidmung
Neu ins Raumordnungsgesetz kommt, dass in ausgewiesenen „Siedlungs-schwerpunkten“ bei Umwidmungen von Flächen ab 2.000 Quadratmeter vorab die Nutzung des künftigen Baulands vertraglich vereinbart werden muss. Diese Verträge werden zwischen Gemeinden und Grundeigentümern abgeschlossen. Weiters sollen die Gemeinden mit überörtlicher Funktion - laut Landesentwicklungsprogramm 2022 - bis 2030 auch ihre bereits bestehenden Baulandwidmungen in dieser Größenordnung auf ihre Eignung für den Bereich förderbarer Wohnbau hin überprüfen und auf Basis dieser Prüfung entsprechend ausweisen.
Klares Ziel: Baukosten reduzieren
Zusätzlich machen Änderungen im Baurecht die Errichtung günstiger. Experten gehen hier davon aus, dass eine Baukostensenkung von zehn bis 15 Prozent realistisch ist
Wirtschaftlichkeitsbeirat
Laufend werden diese Maßnahmen auf Ihre Wirkung durch den neuen „Wirtschaftlichkeitsbeirat“ evaluiert und zusätzlichen Einsparungspotenziale geprüft. Außerdem sollen die Land-Invest und die SISTEG (Salzburger Infrastruktur Errichtungs-GmbH) als wesentliche Player im Bereich der aktiven Bodenpolitik neu aufgestellt werden.
Überblick
- Vereinfachte Antragsstellung und erhöhte Fördersätze für Förderwerber.
- Verschlankte Strukturen - Wohnbauförderung wird moderner, kundenfreundlicher und bürgernah.
- Fixbetrag für Gemeinnützigen Wohnbau erspart komplizierte Förderverfahren.
- Attraktive Eigentumsförderung mit Direktzuschuss und Annuitätenzuschuss.
- Neues Mietkauf-Modell mit Errichtungskosten statt Verkehrswert.
Haslauer: „Alle Stellschrauben mitgedacht.“
Landeshauptmann Wilfried Haslauer betont: „Neben den finanziellen Unterstützungen geht es auch darum die Fördersysteme einfacher zu machen. Zukünftig wird es somit berechenbarer und für jeden einzelnen planbarer, was an konkreten Geldern zur Verfügung gestellt wird. Beispielsweise wird im Eigentum und im Mietkauf der Direktzuschuss bleiben und zusätzlich helfen wir Kreditnehmern, dass sie die strengen Kreditvergaberegelungen erfüllen können.“
Türöffner: Aufhebung des Koppelungsverbots
„Es wird Zuschüsse für die monatlichen Raten geben. Diese Annuitätenzuschüsse werden dann schrittweise wieder zurückgezahlt. Ein zusätzlicher wichtiger Hebel wird in Zukunft wieder die verpflichtende Vertragsraumordnung sein. Möglich wurde das nur durch die Aufhebung des Koppelungsverbots im Nationalrat, wofür ich mich jahrelang in Wien stark gemacht habe. Bauen und Wohnen wird derzeit auch durch teilweise überbordende Regelungen und Vorschriften verteuert. Auch hier werden wir einen Hebel ansetzen und durch eine Baukostensenkungsoffensive das Baurecht entrümpeln. Experten gehen von einem Einsparungspotenzial von bis zu 15 Prozent aus“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Svazek: „Eigentum ist Unabhängigkeit.“
Der Wohnbau ist und bleibt für Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek eine der größten Herausforderungen für das Land Salzburg. Sie betont: „Wir stehen hinter dem Thema Eigentum, das ist Unabhängigkeit für die Salzburgerinnen und Salzburger und es ist ein Schwerpunkt in der Wohnbauförderung“, so Svazek und sie ergänzt: „Entscheidend ist, wer in geförderten Wohnungen einzieht, denn eine geförderte Wohnung ist teuerste Sozialleistung des Landes. Aus diesem Grund werden ausreichende Deutschkenntnisse zu einem Vergabekriterium. Eine Ausnahme möchte ich aber nennen: Jene, die mit einer Rot-Weiss-Rot-Karte nach Salzburg kommen. Das ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit, denn wir brauchen gut ausgebildete Menschen für den heimischen Arbeitsmarkt.“
Zauner: „Drei zentrale Themen im Fokus.“
Landesrat Martin Zauner sagt zum heute präsentierten Gesamtpaket: „Die Salzburger Wohnbauförderung wird als Teil eines Gesamtpaketes für leistbares Wohnen begriffen, in dem nicht nur die Wohnbauförderung novelliert wurde, sondern ebenso die Raumordnung und baurechtliche Gesetze. Inhaltlich geht es in der Wohnbauförderung konkret um drei zentrale Themen: 1. Mietwohnbau stärken, 2. Mietkauf-Modell attraktiveren und 3. eine wirksame Eigentumsförderung. Außerdem wird ein rückzahlbarer Annuitätenzuschuss eingeführt, der die Salzburgerinnen und Salzburger zusätzlich bei der Finanzierung von Eigentum unterstützen wird. Nach vielen Monaten harter Arbeit ist es nun so weit, dass ich ein effektives, effizientes und kundenfreundliches Wohnbauförderungsgesetz präsentieren kann, welches nun in Begutachtung geschickt wird.“
Vereinfachte Förderung für Gemeinnützige
Abgeschafft wird mit der neuen Wohnbauförderung auch das überfrachtete Zuschlagspunktesystem im gemeinnützigen Wohnbau. Ersetzt wird dieses mit einem fixen Förderbetrag von rund 2.500 Euro je geschaffenen Quadratmeter Wohnfläche. Dadurch erwarten sich Experten eine Entbürokratisierung und Berechenbarkeit bereits ab der Planung. Für die Gemeinnützigen gibt es noch eine Neuerung. Das Land wird ab 2025 rund zwei Drittel der Förderung als Darlehen den Trägern zur Verfügung stellen, rund ein Drittel bleibt ein einmaliger Zuschuss. Bis jetzt war es genau umgekehrt.
Leistbares Eigentum ermöglichen
Ein zentraler Eckpunkt der neuen Wohnbauförderung ist die Stärkung des Eigentums. Dieses wird mit einem Direktzuschuss gefördert und ist abhängig von der Familiensituation. Ein besonderes Augenmerk wird die Landesregierung dabei auf die Unterstützung der privaten Kreditnehmer legen. Es werden Zuschüsse zur laufenden Kreditrückzahlung gewährt (Annuitätenzuschüsse).
Förderung für Nachverdichtung
Die Wohnbauförderung wird erstmals als Steuerungsmittel für Nachverdichtung und Bestandssanierung wirken. Diese gute Nachricht gilt für alle, die bei einem Haus anbauen wollen. Sie können in Zukunft eine Sanierungsförderung für das Bestandsgebäude beantragen und erhalten zusätzlich den Direktzuschuss für die Förderung des neuen Anbaus. Das spart Geld, wertvollen Grund und Boden und schont gleichzeig die Umwelt.
Start in eigenen vier Wänden
Mit dem Modell „Mietkauf 2.0.“ soll der Sprung in das selbstständige Wohnen, gerade jungen Erwachsenen und Familien wieder aus eigener Kraft gelingen. Die Förderung im Überblick:
- Der Finanzierungsbeitrag zu Beginn bei Mietkaufwohnungen für Grund- und Aufschließungskosten wird um 50 Prozent reduziert. Das heißt, die künftigen Mieter müssen am Anfang weniger Eigenmittel investieren. Die restlichen 50 Prozent werden erst beim tatsächlichen Kauf der Wohnung fällig.
- Die Bewohner zahlen eine günstigere Miete, da es sich um gemeinnützige Wohnungen handelt und haben so die Chance Eigenmittel anzusparen. Die Wohnbeihilfe muss bei einem Kauf nicht mehr zurückgezahlt werden.
- Erstmals nach fünf Jahren haben die Bewohner die Option zum Kauf der Wohnung. Der Kaufpreis errechnet sich aber nicht mehr nach dem Verkehrswert, sondern orientiert sich an den Baukosten und den restlichen Grund- und Aufschließungskosten. Eine weitere Unterstützung: Beim Kauf kann nochmals ein Direktzuschuss für das Eigentum beantragt werden.
Wohnbauförderung: Anspruch und Förderhöhen
Ein Förderanspruch ergibt sich bei Miete und Eigentum jeweils aufgrund der Haushaltsgröße und einem maximal möglichen Netto-Haushaltseinkommen. Beantragen können die neue Wohnbauförderung Österreicher oder EU-Staatsbürger. Drittstaatsangehörige müssen bei der Anerkennung für eine geförderte Mietwohnung eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
- Seit fünf Jahren dauerhaft in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben: Jedenfalls 24 Monate in fünf Jahren oder bei längerem Aufenthalt 60 Monate.
- Einen Nachweis für die deutsche Sprache, mindestens auf A2-Niveau muss erbracht werden.
Ebenso neu ist, dass unverheiratete Paare mit dem Gesetzespaket mit verheirateten Paaren bei der Einordnung als wachsende Familien gleichgestellt werden. Dann erhalten sie die gleichen Ansprüche bei geförderten Mietwohnungen oder für die Kaufförderung wie Verheiratete oder Verpartnerte.
Große Verwaltungsvereinfachung für Bürger und Ämter
Vom neuen Wohnbauförderungsgesetz profitieren vor allem die Salzburgerinnen und Salzburger, weil die erhöhten Einkommensgrenzen mehr Personen den Zugang ermöglichen und dadurch angespannte Familienbudgets entlastet werden. Die großen Vereinfachungen kommen Bürgern und Verwaltung entgegen und entlasten massiv. Zusätzlich wird das Gesamtsystem für alle Beteiligten berechenbarer, weil das komplizierte Ab- und Zuschlagspunktesystem wegfällt. Verwaltungstechnisch genügt es zukünftig beispielsweise das Einkommen in der Sozialabteilung zu überprüfen und muss nicht nochmals in der Wohnbauabteilung bei der gleichen Person aufwändig erhoben werden.
Innovationsfonds 2025 Holz
Kommendes Jahr liegt der Schwerpunkt im Bereich des Holzbaus. Die Experten wollen hier vor allem eine Unterstützung bei den aufwendigeren Planungskosten, die derzeit in diesem Bereich zu Buche schlagen. Insgesamt stehen dafür 2015 zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Die weiteren Schritte
Der Entwurf des neuen Wohnbauförderungsgesetzes wird in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. Nach der vierwöchigen Begutachtungsfrist soll der Entwurf noch heuer im Landtag beraten und dann als Gesetz beschlossen werden. Ziel ist ein Inkrafttreten im Jänner 2025. Insgesamt werden rund 200 Millionen Euro kommendes Jahr zur Verfügung stehen. Die finale Budgetierung erfolgt im Rahmen der Budgetgespräche 2024.
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Quelle: Land Salzburg