Kärnten: Wolfsrisse im Gailtal: Abschussgenehmigung ausgeweitet
LR Gruber: Zum Schutz von Bevölkerung und Nutztieren gilt der Bescheid bis 17.10. auch in Jagdgebieten der Gemeinden Hohenthurn, Feistritz/Gail sowie Arnoldstein - Zeitlicher und räumlicher Zusammenhang der Vorfälle sowie kritisches Verhalten des Problemwolfs als Begründung
Klagenfurt (LPD). Nach zahlreichen Nutztierrissen auf drei Gailtaler Almen im heurigen Sommer wurden vergangene Woche Risse sowie Wolfssichtungen auch in Tallagen sowie in der Nähe von Siedlungsgebieten gemeldet. Landesrat Martin Gruber hat daher umgehend die Prüfung beauftragt, ob eine Ausweitung des Abschussbescheids möglich ist. „Die Bevölkerung muss geschützt werden und dafür werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Denn der Vorfall zeigt, dass der Wolf in diesem Gebiet die Scheu vor Menschen verloren hat“, so LR Martin Gruber. Die Behörde hat für diese Ausweitung der Ausnahme von den Schonvorschriften nun grünes Licht gegeben.
Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge der Risse und Sichtungen gehen die Experten beim Land Kärnten davon aus, dass sich einer der Wölfe, die nachweislich auf den Gailtaler Almen Nutztiere gerissen haben, nun im Talbereich aufhält und dort sogar eingezäunte Tiere reißt. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Bereich zu Situationen kommt, die eine Gefahr für Menschen, insbesondere für Kinder, darstellen können. Deshalb habe ich den Bescheid umgehend unterzeichnet und die Abschussgenehmigung für den Problemwolf ausgeweitet“, fasst Jagdreferent Gruber zusammen. Die Einschätzung der Kärntner Behörde deckt sich auch mit dem Österreichischen Wolfsmanagementplan, der einen Wolf, der sich in bewohntem Gebiet aufhält, als kritisch einstuft, da eine Konditionierung des Wolfes dazu führen kann, dass Wölfe in ihrem Verhalten dreister und aggressiver werden.
Die Abschuss-Genehmigung gilt somit ab sofort nicht mehr nur für die drei bisher vom Bescheid umfassten Gailtaler Almen (Egger, Poludnig, Kirchbacher Wipfel), sondern auch für die Feistritzer und Achomitzer Alm sowie Jagdgebiete in den Gemeinden Hohenthurn, Feistritz/Gail und Arnoldstein. Die Genehmigung wird zeitlich bis zum 17. Oktober erstreckt.
Quelle: Land Kärnten