Kärnten: Wolfsrisse in Kärnten: Erstmals Abschuss-Bescheid unterzeichnet
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LR Gruber: Abschussgenehmigung für betroffene Gailtaler Almen gilt ab sofort bis 30. September 2021 – Antrag der Almbauern wird stattgegeben, um weitere Schäden zu verhindern - Herdenschutzmaßnahmen im betroffenen Gebiet faktisch unmöglich
Klagenfurt (LPD). Insgesamt 56 Nutztierrisse wurden im Gebiet der Poludnig Alm, der Egger Alpe sowie der Kirchbach Oberdöbernitzener Wipfelalm und der Nachbaralmen seit 20. Juni nachweislich von Wölfen verursacht. Die betroffenen Almgemeinschaften haben daher beim Land Kärnten einen Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften für den Wolf gestellt. Die zuständige Behörde beim Amt der Kärntner Landesregierung hat diesem nun nach eingehender Prüfung stattgegeben. „Ich habe immer klar gesagt, dass ich sofort bereit bin, einen Bescheid zum Abschuss eines Wolfes zu unterzeichnen, um die Bauern zu schützen, wenn die Behörde grünes Licht dafür gibt. Das habe ich nun auch umgehend getan“, informiert Jagd- und Agrarreferent Landesrat Martin Gruber heute, Dienstag. Es ist eine richtungsweisende Entscheidung, die hier getroffen wurde. Denn mit seiner Unterschrift ist Gruber damit der erste Kärntner Jagdreferent, der eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt hat.
Mehrere Experten und Sachverständige wurden im Ermittlungsverfahren um Stellungnahmen ersucht. Aufgrund ihrer Einschätzung kam die Behörde zum Schluss, dass es keine anderweitige Lösung als die Entnahme des Risikowolfes gibt, um weitere Schäden bei Weidetieren auf den betroffenen Almen zu verhindern. Herdenschutzmaßnahmen seien aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der intensiven touristischen Nutzung der Almen faktisch nicht möglich. „Außerdem wären die geschätzten Kosten von über 200.000 Euro für eine durchgängige Zäunung der betroffenen Gebiete so hoch, dass die Weidehaltung für die Tierhalter unwirtschaftlich wäre. Das ist für die Bauern nicht zumutbar“, berichtet Gruber. Auch die Vergrämung des Wolfes wurde als nicht zielführend beurteilt, da es dadurch nur zu einer Problemverlagerung auf umliegende Almen kommen würde. „Das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Almwirtschaft im betroffenen Gebiet ist sehr hoch. Gleichzeitig ist der Abschuss das einzige Mittel, um weitere Schäden verhindern zu können. Deshalb sieht die Behörde die Vorgaben der FFH-Richtlinie für Ausnahmen von den Schonvorschriften hier als erfüllt an“, erklärt Gruber. Durch diese EU-Richtlinie wurde der Wolf in Europa unter strengen Schutz gestellt.
Die Abschuss-Genehmigung wurde nun bis 30. September 2021 befristet, sie gilt jedoch ab sofort. Die Entnahme darf nur in den Eigenjagden Kirchbacher Wipfel, Poludnig Alm und Eggeralm/Zinia erfolgen. Die Sachverständigen des Landes gehen davon aus, dass sich der oder die Wölfe, aufgrund ihrer Streifgebietsgröße, mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bzw. wieder auf den betroffenen Almen aufhalten. Der Abschuss ist dem Wolfsbeauftragten des Landes Kärnten unverzüglich zu melden.
Gruber kündigt indes an, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um die Bevölkerung und die Almwirtschaft vor Gefährdungen und ernsten Schäden durch Wölfe zu schützen. Er werde auch für Kärnten eine Wolfsverordnung ausarbeiten lassen, wie sie vor kurzem in Salzburg beschlossen wurde. „Der Wolf hat auf unseren Almen keinen Platz. Deshalb braucht es statt der aufwendigen Bescheidprüfung eine langfristige rechtliche Lösung, an der wir bereits arbeiten, damit wir rascher eingreifen können. Ich werde mich auch weiterhin schützend vor die Kärntner Almwirtschaft stellen“, so der Jagd- und Agrarreferent.
Quelle: Land Kärnten