Kärnten: Wolfsverordnung geht in Begutachtung

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Wolf - Symbolbild
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05 Nov 21:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LR Gruber: Raschere Eingriffsmöglichkeit zum Schutz von Bevölkerung und Tierhaltern – Klare Definition von Risikowölfen und Schadwölfen, statt langwieriger Bescheidprüfung

Klagenfurt (LPD). Die Zahl der Wolfsrisse sowie die Schäden und das Tierleid, die dadurch verursacht wurden, haben heuer in Kärnten ein neues Ausmaß erreicht. Landesrat Martin Gruber hat darauf mit Abschussbescheiden für Problemwölfe reagiert, die ersten überhaupt in Kärnten. Parallel dazu ließ Gruber aber auch eine Verordnung ausarbeiten, die im Rahmen der EU-rechtlichen Voraussetzungen ein rascheres Eingreifen ermöglichen soll. Diese Wolfsverordnung mit umfassenden fachlichen Erläuterungen liegt nun vor und wird heute in Begutachtung geschickt. „Unter streng überwachten Bedingungen sieht dieser Entwurf eine vorübergehende Ausnahme von den Schonvorschriften für den Wolf vor, zum Schutz der Bevölkerung und zur Abwendung weitere erheblicher Schäden bei Wild- und Nutztieren“, gibt Gruber als zuständiger Jagdreferent bekannt.

Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen Risikowölfen und Schadwölfen, für die klare Definitionen und Maßnahmen festgelegt werden. „Das gibt es in dieser Form bisher in keinem anderen Bundesland“, berichtet Gruber, da andere Wolfsverordnungen sich nur auf Problemwölfe, die Nutztiere auf Almen reißen, konzentrieren. Als Risikowölfe gelten demnach Wölfe, die mehrfach im Umkreis von weniger als 200 Metern bei von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden in Tallage auftauchen. Hier sind zunächst mehrere Stufen der Vergrämung vorgesehen. Bleiben diese Versuche erfolglos, darf ein solcher Risikowolf von einem Jäger erlegt werden. Zum Abschuss freigegeben wird ein Risikowolf auch dann, wenn er sachgerecht geschützte Nutztiere in diesen Gebieten tötet oder verletzt. „Das gibt uns für Fälle, wie wir sie derzeit erleben, in denen Wölfe von den Almen in Tallagen wandern und die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, eine klare Handhabe und Eingriffsmöglichkeit. Solche Risikowölfe sind zu entnehmen“, erläutert Gruber.

Explizit auf bewirtschaftete Almen zielen die Regelungen für sogenannte Schadwölfe ab, die eine besonders hohe Zahl von Nutztieren innerhalb eines genau definierten Zeitraums gerissen haben. So sieht der Verordnungsentwurf vor, dass ein Abschuss erfolgen darf, wenn ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat bzw. 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten tötet oder verletzt. Kommt es in Almgebieten, in denen im vorherigen Kalenderjahr bereits Wolfsangriffe festgestellt wurden, erneut zu 15 Nutztierrissen innerhalb eines Monats, so ist auch hier ein Abschuss durch einen Jäger vorgesehen.

„Im Gegensatz zum langwierigen Bescheidverfahren für jeden Einzelfall, an das wir bisher gebunden sind, soll diese klare Definition von Schadwölfen rasche Entscheidungen zum Schutz der Almwirtschaft ermöglichen“, betont Landesrat Gruber. Voraussetzung dafür ist, dass Sachverständige für das betroffene Almgebiet Herdenschutzmaßnahmen als nicht zumutbar oder nicht geeignet erklärt haben. Welche Almgebiete das sind, wird in einer Anlage zur Wolfsverordnung explizit aufgelistet. Derzeit befinden sich darin jene Kärntner Almen, die von den Abschussgenehmigungen im Spätsommer und im Herbst betroffen waren, da für sie bereits gutachterliche Stellungnahmen vorliegen. „Alle weiteren der über 2.000 Kärntner Almen werden nun dahingehend überprüft und die Anlage wird danach umgehend ergänzt werden“, informiert der Jagdreferent. Beurteilt werden sie nach den Kriterien, die eine bundesländerübergreifende Arbeitsgruppe unter Mitarbeit von Kärntner Experten für die Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen festgelegt hat.

Die Verordnung ist für Gruber insgesamt „ein wichtiges Signal an die betroffenen Tierhalter und auch an die Bevölkerung, dass wir bereit sind, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sie besser vor Wölfen schützen zu können.“ Der Entwurf muss nun einer vierwöchigen Begutachtung unterzogen werden. Eine Beschlussfassung in der Landesregierung kann voraussichtlich noch im Dezember erfolgen.




Quelle: Land Kärnten



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